Treppenstürze: Illustration einer Frau in Jeans und T-Shirt, die mit einem Aktenkoffer eine Treppe hinuntersteigt, während ein Mann von unten heraufsteigt.
Um Treppenstürze zu vermeiden, sind die Arbeitsstättenrichtlinien zu beachten.

Menschen benutzen täglich Treppen, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Dass Treppen auch gefährlich sind, vergessen sie dabei nur zu leicht. Im Jahr 2021 meldeten Betriebe der BG ETEM 1.405 Treppenunfälle. Einer davon endete sogar tödlich. Um Stürze treppauf oder treppab zu verhindern, spielt einerseits das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern eine wichtige Rolle. Andererseits sollten Stufen immer sauber sein, um Rutsch- oder Stolperfallen gar nicht erst entstehen zu lassen. Natürlich tragen auch bauliche Maßnahmen dazu bei, das Sturzrisiko zu reduzieren.

Wussten Sie schon …?
Die meisten Treppenstürze (55 Prozent) ereignen sich auf der letzten Treppenstufe, ein Drittel (33 Prozent) auf der ersten.

1. Allgemeine Anforderungen

  • Treppen unterliegen als bauliche Einrichtungen dem Bauordnungsrecht der Bundesländer.
  • Zusätzlich sind die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ zu beachten.
  • Treppen sind in einem sicheren und sauberen Zustand zu halten, vorhandene Schäden sofort reparieren.

2. Die Schrittmaßformel

  • Die Abmessungen einer Treppe sollten sich nach dem natürlichen Schrittmaß des Menschen richten. Bei Neu- oder Umbauten ist folgende Schrittmaßformel zu berücksichtigen: Auftritt + 2 x Steigung = 62 cm ± 3 cm.
  • Besonders sichere Treppen besitzen einen Auftritt von 29 Zentimetern und eine Steigung von 17 Zentimetern.
  • Neigungswinkel zwischen 28 und 30 Grad werden beim Betreten als angenehm empfunden.

3. Sichere Treppenstufen

  • Auf ausreichend große, ebene und tragfähige Trittstufen achten.
  • Stufenkanten sollten gut erkennbar sein. Kontrastreiche Kanten und Farbmarkierungen erzielen Aufmerksamkeit.
  • Oberflächen der Trittstufen müssen rutschhemmend sein. Innerhalb von Gebäuden mindestens Bewertungsgruppe R 9, in Bereichen mit Ölen, Fetten, Staub oder Abfällen größere Bewertungsgruppe (R 10 bis R 13) vorsehen.
  • Bei Außentreppen muss Regenwasser leicht abfließen können. Bei Bedarf Überdachungen oder Abschirmungen anbringen.

4. Stabile Geländer

  • Die Höhe von Geländern muss mindestens einen Meter betragen, ab einer Absturzhöhe von zwölf Metern mindestens 1,10 Meter.
  • Füllstabgeländer mit senkrechten Stäben sind Knieleistengeländern immer vorzuziehen.
  • Öffnungen von Füllstabgeländern dürfen höchstens 18 Zentimeter breit sein, bei Anwesenheit von Kindern maximal 12 Zentimeter.
  • In Schulen und Kitas sind Knieleistengeländer verboten, damit kein Kind auf Klettertour gehen und sich dabei verletzen kann.

5. Geeignete Handläufe

  • Mindestens einen Handlauf vorsehen, vorzugsweise in Abwärtsrichtung rechts.
  • Bei Stufenbreiten größer 1,50 Meter zusätzlich zweiten Handlauf anbringen.
  • Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als vier Metern benötigen einen in der Mitte angebrachten Zwischenhandlauf.
  • Handläufe möglichst 30 Zentimeter über die erste und letzte Stufe hinaus weiterführen.
  • Runde und elliptische Querschnitte sind Handläufen aus eckigen Profilen vorzuziehen. Drei Viertel des Handlaufs sollten von Daumen und Zeigefinger einer Hand umschlossen werden.

6. Ausreichende Beleuchtung

  • Treppen gut beleuchten, innerhalb von Gebäuden mindestens mit 100 Lux.
  • Für Verkehrswege auf Baustellen gilt ein Mindestwert von 20 Lux.
    Achtung: Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können sich für Verkehrswege mit Treppen im Freien größere Werte ergeben.
  • Lichtschalter sollten leicht erkennbar und gut zu erreichen sein. Bewegungsmelder sind eine gute Alternative zu Schaltersystemen.
  • Defekte Leuchtmittel sofort austauschen.

 

Markus Tischendorf