Damit es nicht knalltEine neue DGUV-Information unterstützt Unternehmen bei der Beurteilung, ob Explosionsgefahren bestehen und wie im Bedarfsfall ein Explosionsschutzdokument regelkonform erstellt werden kann.https://etem.bgetem.de/4.2020/themen/damit-es-nicht-knallthttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Damit es nicht knallt
Eine neue DGUV-Information unterstützt Unternehmen bei der Beurteilung, ob Explosionsgefahren bestehen und wie im Bedarfsfall ein Explosionsschutzdokument regelkonform erstellt werden kann.
DGUV Information 213-106
Die neue DGUV-Information hilft kleineren Betriebe bei der Erstellung eines fachkundigen Explosionsschutzdokumentes.
Lösemitteldämpfe beim Reinigen, das Aufwirbeln abgelagerter, brennbarer Stäube oder Tätigkeiten am Lackierstand – das Erkennen und Bewerten möglicher Explosionsgefahren bei Tätigkeiten stellt in den Unternehmen oft eine große Herausforderung dar. Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist es oft nicht einfach, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die komplexen Zusammenhänge fachkundig zu beurteilen und, falls erforderlich, ein regelkonformes Explosionsschutzdokument zu erstellen. Für diese Aufgabe bietet die neue DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ eine wertvolle Hilfe an.
Wann ist ein Explosionsschutzdokument nötig?
In der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die am Arbeitsplatz eingesetzten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu Explosionsgefährdungen führen können. Er muss beurteilen, ob
gefährliche Mengen bzw. Konzentrationen von Gefahrstoffen auftreten, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen,
wirksame Zündquellen vorhanden sind, die Explosionen auslösen können und
durch Explosionen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt wird.
Liegt am Arbeitsplatz eine Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Gemische vor, müssen laut Gefahrstoffverordnung die Gefährdungen und die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen gesondert in einem Explosionsschutzdokument beschrieben werden. Hinweise für erforderliche Explosionsschutzmaßnahmen geben die
Gefahrstoffverordnung in Anhang I Nummer 1 „Brand- und Explosionsgefährdungen“,
Technischen Regeln für Gefahrstoffe(TRGS) der 700er Reihe oder
EXRL-Beispielsammlung, die Bewertungen einer Reihe gängiger Arbeitsplätze enthält.
Besonders für Klein- und Mittelbetriebe ist es wichtig, dass sie jetzt die komplexen Zusammenhänge beim Explosionsschutz fachkundig beurteilen können.