Das Bild zeigt im Hintergrund unscharf einen Mann in dunkler Kleidung mit hellem Schutzhelm. Er hält eine gelbliche Handfläche in den Vordergrund, auf der man das dreieckige Piktogramm für Explosionsgefahr in schwarz sieht.

Die neue DGUV-Information hilft kleineren Betriebe bei der Erstellung eines fachkundigen Explosionsschutzdokumentes.

Lösemitteldämpfe beim Reinigen, das Aufwirbeln abgelagerter, brennbarer Stäube oder Tätigkeiten am Lackierstand – das Erkennen und Bewerten mög­licher Explosionsgefahren bei Tätigkeiten stellt in den Unternehmen oft eine große Herausforderung dar. Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist es oft nicht einfach, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die komplexen Zusammenhänge fachkundig zu beurteilen und, falls erforderlich, ein regelkonformes Explosionsschutzdokument zu erstellen. Für diese Aufgabe bietet die neue DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ eine wertvolle Hilfe an.

Wann ist ein Explosionsschutzdokument nötig?                                                 

In der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die am Arbeitsplatz eingesetzten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu Explosionsgefährdungen führen können. Er muss beurteilen, ob

  • gefährliche Mengen bzw. Konzentrationen von Gefahrstoffen auftreten, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen,
  • wirksame Zündquellen vorhanden sind, die Explosionen auslösen können und
  • durch Explosionen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt wird.

Liegt am Arbeitsplatz eine Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Gemische vor, müssen laut Gefahrstoffverordnung die Gefährdungen und die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen gesondert in einem Explosionsschutzdokument beschrieben werden. Hinweise für erforderliche Explosionsschutzmaßnahmen geben die

  • Gefahrstoffverordnung in Anhang I Nummer 1 „Brand- und Explosionsgefährdungen“,
  • Technischen Regeln für Gefahrstoffe(TRGS) der 700er Reihe oder
  • EXRL-Beispielsammlung, die Bewertungen einer Reihe gängiger Arbeitsplätze enthält.

Cover der DGUV-Information 213-106 Explosionsschutzdokument in blau, rot und weiß.

Besonders für Klein- und Mittelbetriebe ist es wichtig, dass sie jetzt die komplexen Zusammenhänge beim Explosionsschutz fachkundig beurteilen können.

Wie ist ein Explosionsschutzdokument aufgebaut?

Das Explosionsschutzdokument muss vor allem folgende Abschnitte enthalten:

  • Die Explosionsgefährdungen wurden er­mittelt und bewertet.
  • Angemessene Vorkehrungen, um einen wirksamen Explosionsschutz zu gewährleisten, wurden getroffen (mit Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes).
  • Wurden Bereiche – und wenn ja, welche – in Zonen eingeteilt?
  • In welchen Bereichen wurden Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Explosionsgefährdungen führen können, getroffen? Ist die Vermeidung gefährlicher Konzentrationen von Gefahrstoffen nicht sicher möglich, muss festgelegt werden, wie Zündquellen vermieden werden, die Explosionen auslösen.
  • Können weder gefährliche Konzentrationen von Gefahrstoffen noch Zündquellen vollständig vermieden werden, müssen die Auswirkungen von Explosionen auf die Beschäftigten durch konstruktive Maßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
  • Wie werden die getroffenen Maßnahmen beim Einsatz von Fremdfirmen umgesetzt?
  • Welche Überprüfungen und welche Prüfungen sind nach der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen?

Wie unterstützt die neue DGUV-Information 213-106?

In der Gefahrstoffverordnung sind die Anforderungen an das Explosionsschutzdokument sehr allgemein gehalten, da sowohl komplexe Anlagen in Großbetrieben, zum Beispiel Raffinerien, als auch gelegentliche Tätigkeiten in Kleinbetrieben – wie das Lackieren von Maschinenteilen nach einer Reparatur in der Werkstatt – mit abgedeckt werden.

Während bei größeren Anlagen im Betrieb das Explosionsschutzdokument von Experten erstellt wird, können Unternehmerinnen und Unternehmer aus Klein- und Mittelbetrieben oft schwer bewerten, wie ein Explosionsschutzdokument richtig zu erstellen ist. Auch bei den notwendigen Maßnahmen besteht die Gefahr, bestimmte Gefährdungen zu vergessen oder z. B. aufgrund mangelnder Erfahrung die Zonen zu weiträumig auszulegen. Das wiederum macht die Anschaffung einer zu großen Zahl teurer, explosionsgeschützter Geräte und Komponenten erforderlich.

Die DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ ist in erster Linie auf die Belange von Klein- und Mittelbetrieben hin ausgerichtet. Nach einem einleitenden kurzen Überblick über die Anforderungen des staatlichen Regelwerkes werden mit einfachen Worten gängige Fachbegriffe allgemeinverständlich erklärt.

In einer im Anhang aufgeführten Checkliste zur Beurteilung der Explosionsgefährdungen im Betrieb können Unternehmer oder Sicherheitsfachkräfte prüfen, ob Explosionsschutzmaßnahmen und ein Explosionsschutzdokument erforderlich sind. Für diesen Fall wird Schritt für Schritt die vollständige Erstellung von Explosionsschutzdokumenten erläutert.

Die Grafik zeigt das Hilfsschema zum Erkennen von Explosionsgefährdungen und Festlgen von Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Atmosphären in Anlehnung an TRBS 2152/TRGS 720. Man sieht mehrere Flussdiagramm-Symbole und Beschreibungen.

Hilfsschema zum Erkennen von Explosionsgefährdungen und Festlegen von Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Atmosphären in Anlehnung an TRBS 2152/TRGS 720

Für den betrieblichen Praktiker sehr hilfreich ist das in der DGUV-Information abgebildete Flussdiagramm (siehe oben). Hier lässt sich sehr einfach prüfen, ob bei der Erstellung des eigenen Explosionsschutzdokuments alle wichtigen Aspekte berücksichtigt wurden oder ob nachgebessert werden muss.

 

Dr. Lothar Neumeister