Sicherheitstechnische Einrichtungen an Siebdruckmaschinen unterliegen wie andere Maschinenteile Verschleißerscheinungen und müssen daher regelmäßig geprüft werden.
Besondere Gefährdungen entstehen, wenn betriebsmäßig regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss. Dies ist bei Siebdruckmaschinen der Fall, bei denen das Druckmedium von Hand zwischen dem (festen) Anlegetisch und dem (bewegten) Druckwerk angelegt wird.
Üblicherweise ist die Schließbewegung an diesen Maschinen durch Schaltleisten gesichert. Befindet sich eine Person während des Schließens im Gefahrbereich, wird die Schaltleiste betätigt und die Schließbewegung stillgesetzt. Ohne diese sicherheitstechnische Einrichtung können schwere Unfälle die Folge sein, wie das folgende Beispiel zeigt.
Unfall mit glücklichem Ausgang
Am Unfalltag war es die Aufgabe eines Beschäftigten, die Siebdruckmaschine aus dem Jahr 1978 von Farbrückständen zu reinigen. Um den Vakuumanlegetisch zu reinigen, schaltete er die Druckmaschine und den Vakuumsauger an. Während des Reinigens kam er unbeabsichtigt auf den Fußauslöser der Druckmaschine. Der Siebdruckrahmen schloss sich.
Der Beschäftigte wurde vom Druckwerksrahmen am Kopf erfasst; glücklicherweise kam er mit leichten Quetschungen davon, die vollständig wieder ausheilten. Die Schaltleiste, die bei Berührung bzw. Betätigung den Schließvorgang unterbrechen sollte, hatte nicht angesprochen. Ursache dafür war: Die Positionsschalter der Schaltleiste waren fehlerhaft ausgewählt und montiert. Sie hatten sich durch Schwingungen der Maschine gelockert und wurden dadurch unwirksam.
Vermeidung derartiger Unfälle
Die sichere Stillsetzung der Schließbewegung an einer Siebdruckmaschine wird durch die geeignete Auswahl, die erforderliche Anzahl und das richtige Montieren der Positionsschalter der Schaltleiste gewährleistet. Um Quetschstellen zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich der Druckrahmen beim Stillsetzen der Schließbewegung nicht weiter als der Schaltweg der Schutzleiste absenken kann.
Besonders zu beachten ist: Wird regelmäßig in die Gefahrstellen von Siebdruckmaschinen eingegriffen, müssen die sicherheitsrelevanten Teile der Steuerungen durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden (bei Vorliegen eines Steuerungsgutachtens).
Bei Steuerungen ohne Steuerungsgutachten (in der Regel betrifft dies Maschinen mit Baujahr vor 1988) muss das Prüfintervall auf drei Jahre verringert werden. Gebrauchte ältere Siebdruckmaschinen unterliegen einer generellen Nachrüstpflicht.
Weitere Maßnahmen sind die Erstellung einer Betriebsanweisung für den Umgang mit der Siebdruckmaschine und die mindestens jährliche Unterweisung der Mitarbeiter. Darüber hinaus sollte die Funktion der sicherheitstechnischen Einrichtung arbeitstäglich kontrolliert werden.
Dr. Axel Mayer
→ info
Broschüre „Sicheres Arbeiten im Siebdruck“ (MB 025): www.bgetem.de, Webcode M19922965
Brancheninformationen zum Siebdruck: www.bgetem.de, Webcode 15600438
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