Große Satellitenschüsseln vor blauem Himmel.

Die lang erwartete Ergänzung zur staatlichen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist nun in Form der Technischen Regeln EMF (TREMF) erschienen. Die TREMF richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie stellen den Stand der Technik bezüglich der Gefährdungsbeurteilung, der Messung und Berechnung sowie der Maßnahmen zum Vermeiden und Verringern der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder (EMF) dar. Halten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Regeln ein, können sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Mit der Einführung der TREMF werden die DGUV Vorschrift 15 und DGUV Regel 103-013 nicht unmittelbar ungültig oder zurückgezogen. Dadurch haben bisherige Gefährdungsbeurteilungen vorerst weiter Bestand. Sie müssen aber bei einer Überprüfung und Aktualisierung die Anforderungen der EMFV berücksichtigen. Der Aufwand bei der Anwendung der TREMF wird vergleichbar oder geringer sein als bei der DGUV-Regel.