Versichert oder nicht?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt es vor: Arbeit ist durch Ruhepausen zu unterbrechen. Pausen zählen somit nicht zur Arbeitszeit. Doch was heißt das für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Bildnachweise für diese Ausgabe
| Bildbeschreibung | Vorschau | Bildrechte |
|---|
- Webcode: e24128398
Diesen Beitrag teilen