PCR-Test bei berufsbedingter Corona-Infektion
Wer den Verdacht hat, sich berufsbedingt mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, hat Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung.
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PCR-Test bei berufsbedingter Corona-Infektion
Wer den Verdacht hat, sich berufsbedingt mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, hat Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung.
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