PCR-Test bei berufsbedingter Corona-Infektion

Wer den Verdacht hat, sich berufsbedingt mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, hat Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung.

Bildnachweise für diese Ausgabe

Bildbeschreibung Vorschau Bildrechte