Wer anderen hilft, ist selbst versichert
Als Zeuge eines Unfalls ist jeder Bürger aufgerufen, Hilfe zu leisten. Als Ersthelfer ist er dabei grundsätzlich gegen Eigen- und Fremdschäden versichert.
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Wer anderen hilft, ist selbst versichert
Als Zeuge eines Unfalls ist jeder Bürger aufgerufen, Hilfe zu leisten. Als Ersthelfer ist er dabei grundsätzlich gegen Eigen- und Fremdschäden versichert.
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