Die Vertreterversammlung der BG ETEM hat einen neuen alternierenden Vorsitzenden. Bei einer virtuellen Sitzung im Dezember verabschiedete das „Parlament“ der Berufsgenossenschaft seinen langjährigen Vorsitzenden auf Arbeitgeberseite, Dr. Heinz-Willi Mölders, aus dem Amt. Zugleich wählte die Versammlung Jobst Kleineberg, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen, zu Mölders’ Nachfolger.
Nach der virtuellen Beratung am 10. und 11. Dezember fasste die Vertreterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren ihre Beschlüsse, die mit Ablauf des 15. Dezember rechtsgültig wurden. Die wichtigsten Entscheidungen betrafen die Jahresrechnung 2019, den Haushaltsplan 2021, die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ und eine Satzungsänderung zur Unternehmerversicherung.
Der Haushaltsplan sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Vorjahr wächst er lediglich um 0,14 Prozent, obwohl bei den Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlung oder Verletztengeld Steigerungen von vier bis fünf Prozent einkalkuliert sind. „Wir sind uns der schwierigen Lage vieler unserer Mitgliedsbetriebe sehr bewusst“, erklärte Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. „Wir werden alles daransetzen, einen stabilen Mitgliedsbeitrag im kommenden Jahr zu erreichen – natürlich ohne Abstriche bei den Leistungen für Mitgliedsbetriebe und ihre Beschäftigten.“
Im Haushaltplan enthalten sind rund 996 Millionen Euro für Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten. In die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen etwa 138 Millionen Euro investiert werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung nahmen außerdem die Jahresrechnung der BG ETEM für 2019 ab.
Die Mitglieder des wichtigsten Selbstverwaltungsorgans beschlossen auch eine Änderung der Satzung zur Finanzierung der persönlichen Versicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte der BG ETEM aufgegeben, nicht mehr die halbe, sondern die volle Gefahrklasse in der Beitragsberechnung als Faktor zu berücksichtigen. Die Beitragsanpassung wird in zwei Schritten umgesetzt und ist erstmals für den Beitragseinzug im Jahr 2022 relevant. Von der Beitragserhöhung betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer werden von der BG ETEM persönlich benachrichtigt.
Zur Vertreterversammlung legte die BG ETEM auch ihren Jahresbericht 2019 vor.