Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.
Bildnachweise für diese Ausgabe
| Bildbeschreibung | Vorschau | Bildrechte |
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Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK digital |
BG ETEM |
- Webcode: e24434026
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