
Bei der Arbeit auf Dächern ist das Einhalten von Schutzmaßnahmen lebenswichtig. Dazu gehören auch Gerüste, Laufstege und Netze.
Absturzgefahr auf Flachdächern
(weniger als 22,5 °) in allen Bereichen mit einem Abstand von weniger als zwei Metern zur Dachkante
Lösung: Seitenschutz, Fanggerüste oder feste Absperrung im Abstand von mindestens zwei Metern von der Absturzkante
Durchsturzgefahr auf Flachdächern
bei Lichtkuppeln, Rauchklappen sowie bei Faserzementplatten, lichtdurchlässigen Kunststoffplatten, Glasdächern
Lösung: tragfähige Überdeckung, Geländer, lastverteilende Beläge, Laufstege, untergespannte Netze
Absturzgefahr auf geneigten Dächern
(mehr als 22,5 °) an allen Stellen durch Wegrutschen
Lösung: Seitenschutz, Fanggerüste oder andere Fangeinrichtungen