Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden grundsätzlich rückwirkend erhoben. Im Juli 2023 erhalten Sie den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2022.
Warum zahlen Mitgliedsunternehmen Vorschuss auf ihren Beitrag?
Die BG ETEM tritt mit der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung. Um die Liquidität sicherzustellen, werden zwei Vorschüsse erhoben, die jeweils ein Drittel des Bruttobeitrags aus dem Vorjahr betragen.
Wie wird der Zahlbetrag berechnet?
Grundlage für den Vorschussbescheid für das Umlage jahr 2022 ist der Beitragsbescheid für 2021.
Wer bekommt einen Vorschussbescheid?
Einen Vorschussbescheid erhalten alle Unternehmen, deren Bruttobeitrag für das Jahr 2021 mindestens 1.000 Euro betragen hat. Beitragspflichtigen mit einem Vorjahresbeitrag unter 1.000 Euro geht kein Vorschussbescheid zu. Sie zahlen stattdessen ausschließlich den Betrag, den der Beitragsbescheid für 2022 im Juli 2023 ausweist und der zum 15. August 2023 fällig wird.
Wann werden die Vorschüsse fällig?
Der Vorschussbescheid für das Jahr 2022 geht den Unternehmen im Januar 2023 zu. Die beiden Vorschussraten sind am 15. Februar und am 15. Mai 2023 fällig.
Kann ich auch freiwillig Vorschüsse zahlen?
Sie können jederzeit freiwillige Teilzahlungen leisten – unabhängig davon, ob Sie einen Vorschussbescheid erhalten haben oder nicht. Teilzahlungen senken Ihre Restzahlung.
Frank Stephani
→ info
Tipp:
Erteilen Sie uns ein SEPA -Lastschriftmandat. So brauchen Sie die Fälligkeiten der einzelnen Forderungen nicht im Blick zu behalten. Das geht entweder formlos mit persönlicher Unterschrift oder Sie nutzen unseren Vordruck. Er steht hier zum Download bereit: www.bgetem.de, Webcode 11647050.
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