Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet alle Unternehmerinnen und Unternehmer, für ihren Betrieb und die Beschäftigten die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu organisieren. Das gilt unabhängig von
- der Zahl der Beschäftigten
- dem Aufgabenbereich
- dem zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und
- dem Einsatz- oder Beschäftigungsort.
Nur wenn Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem Betrieb nie Personen beschäftigen, muss diese Betreuung nicht geregelt werden. Grundsätzlich hat jeder Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit, zwischen dem sogenannten Unternehmermodell und der Regelbetreuung zu wählen. Wenn sich der Betrieb nicht entscheidet oder die Unternehmerin bzw. der Unternehmer seinen mit dem Unternehmermodell verbundenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, fällt der Betrieb automatisch unter die Regelbetreuung.
Vorteile des Unternehmermodells
Das Unternehmermodell bietet Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eine gute und kostengünstige Möglichkeit, den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb individuell zu regeln. Das lohnt sich auch finanziell: Beim Unternehmermodell trägt die BG ETEM die Seminarkosten. Das Unternehmermodell ist besonders geeignet, wenn ...
- ... die Unternehmerin oder der Unternehmer unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Das bedeutet, dass sie nicht ständig mitarbeiten müssen, aber das operative Tagesgeschäft steuern. Oft haben sie eine technische Qualifikation, z. B. als Meister in Elektrotechnik, Zahntechnik, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Augenoptik, Hörakustik, Musikinstrumentenbau. Dies ist bei sehr vielen handwerklichen Mitgliedsbetrieben der BG ETEM der Fall;
- ... die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht direkt in das Betriebsgeschehen eingebunden ist, aber über eine Betriebsleiterin bzw. einen Betriebsleiter oder eine technische Leitung verfügt, die den Betrieb operativ führt. Diesen Fachleuten kann der Unternehmer umfassende Pflichten schriftlich übertragen, sodass sie alle mit dem Unternehmermodell verbundenen Aufgaben wahrnehmen;
- ... ein Filialbetrieb von einer Person verantwortlich geleitet wird (z. B. bei Augenoptikern, Hörakustikern, Theaterleitern in Kinobetrieben). Das gesamte Unternehmen darf in diesem Fall auch mehr als 50 Personen beschäftigen, die einzelne Filiale jedoch höchstens 50 Arbeitnehmende. Filialen mit mehr als 50 Beschäftigten können nicht am Unternehmermodell teilnehmen, sondern müssen „regelbetreut“ werden;
- ... die Unternehmerin oder der Unternehmer bereit ist, selbst kontinuierlich Zeit in das Thema Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu investieren. Die Teilnahme an den Seminaren, die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des Arbeitsschutzes erfordern eine gewisse Zeit. Zudem muss die Unternehmerin oder der Unternehmer mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Vorteile der Regelbetreuung
Die Regelbetreuung ist vor allem geeignet für Betriebe mit komplexeren Strukturen und vielfältigen Gefährdungen. Hier kann es für die einzelne Unternehmerin oder den Unternehmer schwierig werden, die Tätigkeiten, die damit verbundenen Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen ohne externe Unterstützung zu überblicken. Daher ist hier eine Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin sinnvoll. Meist handelt es sich um Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Die Regelbetreuung ist mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden, vor allem für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Die Höhe der Aufwendungen richtet sich nach den erforderlichen Betreuungsstunden der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes. Dafür erhält die Unternehmerin oder der Unternehmer kompetenten Rat und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und weiteren Themen (je nach Betreuungsvertrag).
→ info
- Telefon: 0221 3778-2424
- E-Mail: unternehmermodell@bgetem.de
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“: www.bgetem.de, Webcode M18963005
- Informationen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung auf bgetem.de: www.bgetem.de, Webcode 13829067
- Medien Unternehmermodell: www.bgetem.de, Webcode M19594429
INTERVIEW
Den Blick für den Arbeitsschutz schärfen
Margit Rauh ist Zahntechnikermeisterin in Wittenberg. Seit 20 Jahren nimmt sie am Unternehmermodell teil. Ihr zehnköpfiges Team fährt gut damit.
Wie sind Sie auf das Unternehmermodell gekommen?
1999 ist das Unternehmermodell über unsere damalige Innung in Sachsen-Anhalt erstmals angeboten worden. Sie hat alle Zahntechnikermeister angeschrieben und diese Möglichkeit vorgestellt. Ich habe daraufhin das Grundseminar der Berufsgenossenschaft in Halle absolviert und später einige Aufbauseminare und Fortbildungen besucht. Seitdem mache ich das.
Mit der Teilnahme an einem Seminar investieren Sie einiges an Zeit. Hat sich das für Ihren Betrieb gelohnt?
Ich fand gut, dass man etwas Greifbares hat. Durch das Seminar schärft man selbst seinen Blick für Dinge, die sonst im Alltag ein bisschen untergehen. Ich selbst schaue gern in meinem Labor umher, als würde ich einen Videofilm drehen – quasi von außen. Das Unternehmermodell hat mir die Möglichkeit gegeben, noch ein bisschen intensiver auf den Arbeitsschutz zu achten. Das hat mich darin bestätigt, dass man sich im Arbeitsprozess wohlfühlen muss.
Was sind typische Gefährdungen in der Zahntechnik?
Wenn Auszubildende in den Beruf einsteigen wollen, sollten sie gut sehen können und keine Probleme mit ihrer Haut haben. Denn wir arbeiten mit vielen Materialien. Daher schicke ich Interessenten zum Hautarzt, um einen großen Allergietest zu machen. Manchmal konnten wir danach keinen Ausbildungsvertrag abschließen. Da gab es auch mal Tränen. Dennoch ist das wichtig, um die Gesundheit der Betroffenen zu schützen. Wir müssen sehr viel schleifen und dabei entsteht Staub. Unsere Techniker arbeiten hinter einem Glasschutz, wir haben Absauganlagen an jedem Arbeitsplatz und zusätzlich eine Klimaanlage mit Filtern. Darüber hinaus arbeiten wir mit flüchtigen Lösungsmitteln, zum Beispiel beim Herstellen von Kunststoffprothesen. Zur Sicherheit halten wir nur Kleinstmengen an den Arbeitsplätzen vor. Die Vorräte werden in einem getrennten Raum unter Sicherheitsvorkehrungen gelagert.
Hat sich Ihre Einstellung zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb durch den Besuch der Seminare verändert?
Ich habe alles unter die Lupe genommen und die Abläufe an den einzelnen Arbeitsplätzen in Betriebsanweisungen dokumentiert. Ein Beispiel: Wir arbeiten auch mit Skalpellen. Dafür habe ich eine eigene Betriebsanweisung erstellt.
Was hat sich in Ihrem Betrieb durch das Unternehmermodell konkret verändert?
Die Mitglieder meines Teams sind sensibilisiert. Ihre Aufmerksamkeit für Sicherheitsaspekte ist sehr groß. Sie sagen mir sofort Bescheid, wenn zum Beispiel eine Maschine komisch klingt.
Zu welchen Themen würden Sie gerne noch mehr erfahren?
Ich informiere mich auf dem BG-Portal für die Zahntechniker (sicheres-dentallabor.bgetem.de). Das ist ein sehr gutes Hilfsmittel. Es ist toll, dass es auch für uns Zahntechniker als eher kleine Berufsgruppe so ein Portal gibt.
Können Sie das Unternehmermodell anderen empfehlen?
Ja, das würde ich auf jeden Fall tun. Gut, man fehlt mal ein oder zwei Tage während der Seminare, aber es ist dennoch kostensparend. Und darüber hinaus hat man selbst den besten Blick auf die Abläufe im eigenen Betrieb.
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