Mindestversicherungssumme wird angepasstZum 1. Januar 2021 wird sich die Mindestversicherungssumme ändern. Dies macht eine Anpassung der Versicherungsverträge erforderlich, welche automatisch auf Basis der jeweils aktuell gültigen Mindestversicherungssumme erfolgt. Die BG ETEM wird ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung informieren.https://etem.bgetem.de/6.2020/themen/mindestversicherungssumme-wird-angepassthttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Mindestversicherungssumme wird angepasst
Zum 1. Januar 2021 wird sich die Mindestversicherungssumme ändern. Dies macht eine Anpassung der Versicherungsverträge erforderlich, welche automatisch auf Basis der jeweils aktuell gültigen Mindestversicherungssumme erfolgt. Die BG ETEM wird ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung informieren.
Freiwillig Versicherte und kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer können unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstversicherungssumme die Versicherungssumme frei wählen. Sie ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie für Versicherungsleistungen (z. B. Verletztengeld, Verletztenrente). Seit 01.01.2015 beträgt die Höchstversicherungssumme 84.000 Euro.
Die Mindestversicherungssumme errechnet sich aus der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße, einer„Referenzgröße“ für die gesamte Sozialversicherung. Ab 1. Januar 2021 beträgt sie 28.800 Euro.
Die Pflichtversicherungen der Unternehmerinnen und Unternehmer (ohne Höherversicherung) sowie die auf Basis der Mindestversicherungssumme abgeschlossenen freiwilligen Versicherungsverträge werden automatisch angepasst und mit der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme weitergeführt. Die BG ETEM informiert ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung.