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Fahrzeuge der Energie- und Wasserwirtschaft können Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Eine Voraussetzung ist die richtige Warnmarkierung.
Mit Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Anlagen im Straßenraum dienen, können bestimmte Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden. Es darf „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten gefahren und gehalten werden, soweit der Einsatz des Fahrzeuges dies erfordert“. Verglichen mit den Sonderrechten der Feuerwehr oder der Polizei sind die Sonderrechte also dem Zweck entsprechend deutlich eingeschränkt.
Warnmarkierung ist Pflicht
In Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft taucht nun immer wieder die Frage auf, wie die entsprechend eingesetzten Fahrzeuge aussehen oder ausgestattet sein müssen.
Soll beispielsweise bei Instandhaltungsarbeiten an Versorgungsanlagen im öffentlichen Straßenraum in zulässigem Umfang von den allgemein gültigen Regeln der StVO abgewichen werden (Sonderrechte), müssen „weiß-rot-weiße Warneinrichtungen“ am Fahrzeug angebracht sein. Konkret ist die Ausrüstung mit rot-weiß-roter retroreflektierender Warnmarkierung (Sicherheitskennzeichnung) nach DIN 30710 „Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten“ gemeint.