Welche Vorgaben mussten Arbeitgebende hinsichtlich der Raumtemperatur bislang beachten?
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgebende, in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ sicherzustellen. Dabei müssen sie unter anderem die körperlichen Belastungen der Beschäftigten berücksichtigen (siehe Anhang zur Arbeitsstättenverordnung Abschnitt 3.5).
Konkretisiert wird diese Vorgabe in der Arbeitsstättenregel A3.5 Raumtemperatur. Hier werden Mindestwerte für die Lufttemperaturen am Arbeitsplatz empfohlen (siehe Tabelle).
Arbeitshaltung |
Arbeitsschwere |
||
---|---|---|---|
Leicht |
Mittel |
Schwer |
|
Sitzen |
+20 °C |
+19 °C |
- |
Stehen Gehen |
+19 °C |
+17 °C |
+12 °C |
Was ändert sich durch die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung?
Seit 1. September 2022 gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Die Verordnung enthält auch Regelungen, die die Lufttemperatur an Arbeitsplätzen betreffen. Dabei unterscheiden sich die Vorgaben für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst von denen, die in der Privatwirtschaft gelten.
Für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gibt die EnSikuMaV folgende Höchsttemperaturen vor:
Arbeitshaltung |
Arbeitsschwere |
||
---|---|---|---|
Leicht |
Mittel |
Schwer |
|
Sitzen |
+19 °C |
+18 °C |
- |
Stehen Gehen |
+18 °C |
+16 °C |
+12 °C |
Diese Höchsttemperaturen stellen auch gleichzeitig die Mindesttemperaturen für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst dar und sollen daher so genau wie möglich eingehalten werden.
Für Arbeitsplätze in Unternehmen der Privatwirtschaft gelten die folgenden Mindesttemperaturwerte. Das bedeutet, dass die Lufttemperaturen auf diese Werte abgesenkt werden können, aber nicht müssen.
Arbeitshaltung |
Arbeitsschwere |
||
---|---|---|---|
Leicht |
Mittel |
Schwer |
|
Sitzen |
+19 °C |
+18 °C |
- |
Stehen Gehen |
+18 °C |
+16 °C |
+12 °C |
Was ist unter Arbeitsschwere zu verstehen?
Hierzu enthält die Arbeitsstättenregel A3.5 folgende Beispiele:
Arbeitsschwere |
Beispiele |
---|---|
Leicht |
leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen Zum Beispiel: Büro- oder Bildschirmarbeit |
Mittel |
mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen |
Schwer |
schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen |
Die Verordnung gibt für Unternehmen der Privatwirtschaft Mindestwerte vor, von denen Arbeitgebende nach oben abweichen dürfen. Müssen Arbeitgebende dann doch die regulären Mindestwerte der Arbeitsstättenregel A3.5 beachten?
Nein. Die Verordnung als höherrangiges Recht ersetzt für die Dauer ihrer Geltung die Mindestwerte der Arbeitsstättenregel.
Sind die Änderungen befristet?
Ja. Die EnSikuMaV gilt für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023. Danach gelten wieder die regulären Mindestwerte aus der Arbeitsstättenregel ASR A3.5.
→ info
- Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV): www.bmwk.de (PDF)
- Luftbefeuchtungsportal der BG ETEM: www.luftbefeuchtung-bgetem.de, Webcode 15941484
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