Cover der DGUV-Information 215-211 in blau mit dem Bild einer Fabrikhalle, in die von oben durch ein gläsernes Dach Tageslicht einfällt.

Frisch überarbeitet: Die DGUV-Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“

Ausreichendes Tageslicht sowie eine gute Sichtverbindung nach außen sind auch am Arbeitsplatz wichtig. Deshalb werden sie im Arbeitsstättenrecht gefordert. Die überarbeitete DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“ gibt Hinweise und Tipps, wie diese Anforderungen umgesetzt werden können. Sie thematisiert auch störende Blendung und erhöhte Wärmeeinträge am Arbeitsplatz. Die überarbeitete Fassung berücksichtigt aktuelle Rechtsgrundlagen und stellt neue Begriffe und Zusammenhänge in Bild und Wort dar. Beispiele zur Optimierung von Tageslichteinfall und Tageslichtnutzung sowie Hinweise dazu, wie sich Tageslicht bei der Raumgestaltung besser nutzen lässt, helfen bei der praktischen Umsetzung.