Drei Autos und ein Transporter fahren auf einer Straße, auf der etwas Schnee liegt. Die Straße ist. von schneebedeckten Bäumen gesäumt.

Fuhrparkverantwortliche sollten Beschäftigte besonders auf die witterungsbedingten Risiken auf Verkehrswegen hinweisen.

Wenn die Tage kürzer werden, kann es ganz schnell gehen. Ein plötzlicher Wintereinbruch und das Verkehrschaos ist da – so wie im vergangenen Jahr, als der erste Schnee schon vor Mitte Oktober in Teilen Deutschlands die Räumfahrzeuge ausrücken ließ. Für Fuhrparkverantwortliche bedeutet das: Am besten jetzt schon handeln, um Mensch und Maschine sicher durch den Winter zu bringen.

Sarah Langer, Referentin für Verkehrssicherheit bei der BG ETEM, weiß, worauf es dabei ankommt. „Der erste Blick beim Wintercheck sollte den Reifen gelten“, sagt die Expertin.

In Deutschland herrscht die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Nicht der Kalender bestimmt, wann Winterreifen zu benutzen sind. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“, so die Straßenverkehrsordnung, müssen wintertaugliche Reifen aufgezogen sein. Andernfalls darf das Fahrzeug den Hof nicht verlassen.

Einfach auf einen milden Winter zu hoffen, ist aber keine gute Idee. Denn kommt der Wintereinbruch über Nacht, ist es zu spät für den Reifentausch. Die alte Faustregel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – hat also weiter ihre Berechtigung.

Erlaubt sind auch Ganzjahresreifen, solange auf ihnen das Alpine-Symbol prangt, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für ältere Reifen, die nur die Kennung M+S tragen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende September 2024 im Einsatz bleiben, wenn sie vor 2018 produziert worden sind.

Für dicke Brummis gelten seit dem Jahr 2020 verschärfte Regeln: Lkw der Klassen N2 und N3 müssen mit wintertauglichen Reifen nicht nur an den Antriebsachsen, sondern auch an den Lenkachsen ausgerüstet sein.

Reifen checken lassen

„Wer sich an die Winterreifenpflicht hält, vermeidet nicht nur ein Bußgeld, sonderntut vor allem etwas für die Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen“, betont Langer. Voraussetzung: ein guter Zustand der Reifen. Dazu gehört zunächst ausreichend Profil. Der ADAC rät, bei spätestens vier Millimetern die Reifen zu wechseln.

Weil Gummi altert, können aber auch wenig benutzte Winterreifen nach einigen Jahren ein Fall für den Austausch sein. Fuhrparkverantwortliche sollten die Reifen daher von Profis checken lassen: Gute Fachwerkstätten erkennen Alterungserscheinungen und gefährliche Beschädigungen.

Scheinwerfer prüfen

Zur Vorbereitung auf die dunkle Jahreszeit gehört zudem ein Lichttest. Funktionieren alle Leuchten, auch die seltener benutzten? Sind die Scheinwerfer richtig eingestellt?

Falsch eingestellte Scheinwerfer sind ein Sicherheitsrisiko, weil sie den Gegenverkehr blenden können. Wer dagegen versäumt, eine altersschwache Batterie rechtzeitig auszutauschen, schneidet sich eher ins eigene Fleisch. Bei Kälte kann eine Batterie, die kurz zuvor noch gute Dienste geleistet hat, plötzlich versagen. Beim Werkstatttermin sollte deshalb der Batteriecheck nicht fehlen – ebenso wie die Kontrolle des Frostschutzes in Kühlwasser und Scheibenwischanlage. Zur wintertauglichen Ausstattung gehören nicht zuletzt auch ein Eiskratzer und eine Nachfüllflasche für die Wischanlage.

Unternehmen stehen in der Verantwortung

Platzt ein Kundentermin, weil der Wagen nicht anspringt oder erst aus dem Graben gezogen werden muss, wirft das natürlich kein gutes Licht auf die Firma. Allein deshalb sollten Unternehmerinnen und Unternehmer ein Interesse an einem tadellosen Fuhrpark haben. Doch wer genau steht eigentlich in der Verantwortung, das Fahrzeug in Schuss zu halten?

Grundsätzlich ist der Halter eines Fahrzeugs in der Haftung, also die Unternehmungsleitung. Die kann Aufgaben an einen Fuhrparkleiter oder eine Fuhrparkleiterin übertragen. „Diese Person muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug anständig an den Fahrer oder die Fahrerin übergeben wird“, weiß Langer.

Zudem müssen Verantwortliche Beschäftigte einweisen – natürlich, bevor diese ein Fahrzeug das erste Mal benutzen, aber auch zusätzlich mindestens einmal im Jahr. Fuhrparkverantwortliche sollten dabei besonders auf die witterungsbedingten Risiken auf Verkehrswegen hinweisen, empfiehlt die Expertin.

Dazu zählt eine oft unterschätze Gefahr: Dachlasten. Steht das Fahrzeug zum Beispiel über Nacht im Freien, kann sich eine Schicht Eis oder vereisten Schnees auf dem Dach bilden. Solche Dachlasten können für andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden, wenn sich während der Fahrt Brocken lösen. Hier heißt es, das Auto vor Fahrtantritt sorgfältig von Schnee und Eis zu befreien, auch wenn es ein wenig Zeit und Mühe kostet.

 

Boris Dunkel