Mehrere Holzwürfel nebeneinander mit gelben Smileygesichtern in verschiedenen Gesichtsausdrücken. Zwei Finger heben einen Würfel mit lächelndem Smiley-Gesicht in die Höhe.

Regelmäßige Arbeitsschutz-Unterweisungen müssen keine lästige Pflicht sein. Erfolgstipp: Partnerschaftliches Miteinander statt langweiliger Monologe motiviert und sichert den Lernerfolg bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Unterweisung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Und sie ist Pflicht. Führungskräfte müssen Beschäftigte vor Beginn einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterweisen - in der Regel einmal im Jahr, Auszubildende und unter 18-Jährige sogar alle sechs Monate. Das Ziel: ein sicherer Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen.

Die Unterweisung ist Chefsache: Verantwortlich sind Unternehmerinnen und Unternehmer selbst oder von ihnen beauftragte Personen, wie zum Beispiel die direkten Vorgesetzten der Beschäftigten.

Die Unterweisung ist aber nicht nur lästige Pflichtveranstaltung. Sie bringt handfeste Vorteile für die Unternehmen. „Gut informierte Beschäftigte sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Betriebs“, sagt Dr. Ronald Unger, Referent für Sicherheitswerbung bei der BG ETEM. Weitere Vorteile regelmäßiger Unterweisungen für den Betrieb: störungsfreier Ablauf, geringere Ausfallzeiten, gesicherte Qualität, reduzierte Kosten. „Das hat auch einen positiven Effekt für die Ertragslage“, stellt Unger fest.

Hier ein paar Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung:

Zeit und Ort wählen

Dienstag und Mittwoch ist besser als Montag oder Freitag. Der Grund: Die meisten Menschen sind dienstags und mittwochs motivierter als am Wochenanfang oder -ende. Und die Tageszeit? Wer morgens frisch zur Arbeit kommt, ist meist aufnahmebereiter als kurz vor Feierabend. Auch der Ort ist wichtig: Direkt am Arbeitsplatz kann frisch Gelerntes gleich eingeübt werden.

Beschäftigte einbeziehen

Sicherheitseinrichtungen an Maschinen oder den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln nicht nur vorführen. Besser dem Team die Möglichkeit geben, es gleich selbst auszuprobieren. Eine Unterweisung soll Arbeitsschutz begreifbar machen – im wahrsten Sinne des Wortes. Wer nur zuhört, merkt sich etwa 20 Prozent des Vorgetragenen. Wer Augen, Ohren und Hände nutzt, über Neues spricht und es gleich ausprobiert, steigert die Merkquote bis auf 90 Prozent.

Miteinander reden

Keine langweiligen Monologe. Stattdessen schnell auf den Punkt kommen und Zuhörerinnen und Zuhörer zum Mitmachen animieren. Das geht am besten mit Fragen: Was ist wichtig bei ihrer täglichen Arbeit? Vor welchen Herausforderungen stehen die Beschäftigten? Und was ist nötig, um die Aufgaben bewältigen zu können? Die Antworten liefen die Beschäftigten am besten im Dialog. So lassen sie sich am ehesten vom persönlichen Nutzen von mehr Arbeitssicherheit überzeugen.

Themen bestimmen

Der Arbeitsplatz bestimmt den Inhalt der Unterweisung. Basis ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Auch hier sollten Führungskräfte die Beschäftigten einbeziehen und sie selbst mit erarbeiten lassen, welche Gefährdungen bestehen und wie sie sich schützen können.

Vorbild sein

Eine Unterweisung ist nicht nur Aufklärung. Sie enthält auch klare Anweisungen, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Daher ist sie Chefsache. In kleineren Betrieben muss daher die Meisterin oder der Meister selbst ran. In größeren macht das die Führungskraft. Wichtig für alle: die eigene Glaubwürdigkeit. Daher immer mit gutem Beispiel vorangehen und sich selbst an die vorgegebenen Regeln halten.

Erfolg kontrollieren

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Gilt auch für das in der Unterweisung Besprochene. Das muss übrigens dokumentiert werden. Bei der Umsetzung Geduld zeigen: Nicht nur meckern, wenn etwas nicht klappt. Loben Sie Ihre Beschäftigten auch bei kleinen Fortschritten. Das motiviert. Am Ende haben alle etwas von optimierten Arbeitsabläufen – die Beschäftigten, die Vorgesetzten und der Betrieb.

Und im Homeoffice?

Auch im Homeoffice: Unterweisung ist Pflicht. Selbst in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie darf nicht darauf verzichtet werden. Natürlich sollte die Unterweisung auf die besonderen Bedingungen bei der Arbeit zu Hause eingehen. Wichtige Punkte sind:

  • Beleuchtung und Licht
  • Raumklima und Lärm
  • Arbeitstisch und Arbeitsfläche
  • Büroarbeitsstuhl
  • Anordnung der Arbeitsmittel (zueinander und im Raum)

Daneben geht es um die IT-Ausstattung, insbesondere für Videokonferenzen, und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Sicherheit und Gesundheit im häuslichen Umfeld. Dazu zählen:

  • Arbeitszeitgestaltung allgemein
  • Ruhe- und Bewegungspausen
  • Ergonomie
  • elektrische Einrichtungen
  • allgemeiner Zustand der Räume
  • Wege im häuslichen Bereich
  • psychosoziale Belastungen

Wie bei der Unterweisung im Betrieb vor Ort: „Im partnerschaftlichen Gespräch fällt vieles leichter“, sagt Unger. Sein Rat an Führungskräfte: „Suchen Sie den Dialog und arbeiten Sie gemeinsam an der bestmöglichen Lösung.“

 

Dr. Michael Krause