Schnuppern mit FangnetzFür Jugendliche und junge Erwachsene gibt es heute viele Möglichkeiten, schon vor dem ersten Job einzelne Berufsfelder zu erkunden. Davon profitieren Arbeitgebende und Beschäftigte. Doch wie ist diese Personengruppe versichert?https://etem.bgetem.de/5.2021/themen/schnuppern-mit-fangnetzhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Schnuppern mit Fangnetz
Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es heute viele Möglichkeiten, schon vor dem ersten Job einzelne Berufsfelder zu erkunden. Davon profitieren Arbeitgebende und Beschäftigte. Doch wie ist diese Personengruppe versichert?
Praktikanten, Studierende & Co.
Beim jährlichen Girls‘Day und Boys‘Day können Jugendliche schon zu Schulzeiten für einige Stunden in die Arbeitswelt hineinschnuppern.
Gesetzlich unfallversichert sind grundsätzlich alle Beschäftigten in den BG ETEM-Mitgliedsunternehmen. Das sind Auszubildende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Minijobber und Aushilfen. Bei „Schnuppermaßnahmen“ kann es mit dem Versicherungsschutz im Unternehmen jedoch anders aussehen. Berufserfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen, Arbeitsabläufe verstehen: Praktika und Ferienjobs sind für Jugendliche und junge Erwachsene schon vor dem ersten Job inzwischen unerlässlich. Auch Unternehmen bietet sich so die Chance, potenzielle neue Mitarbeitende kennenzulernen. Für den Fall, dass Praktikanten und andere nicht vertraglich Beschäftigte verunglücken, ist es wichtig, dass Unternehmerinnen und Unternehmer über den Versicherungsschutz der „Schnuppernden“ Bescheid wissen. Für sie gelten einige Besonderheiten.
Bezahltes Praktikum
Erhalten Praktikanten für ihre Tätigkeit im Unternehmen ein Entgelt, ist dieses im jährlichen Lohnnachweis aufzuführen. Eine weitere Meldung ist nicht erforderlich. Auch Praktikanten, die unentgeltlich im Unternehmen tätig werden, sind weder an- noch abzumelden. Sie sind beitragsfrei mitversichert.