Erweiterung der Berufskrankheitenliste

Die Liste der Berufskrankheiten (BK) ist um zwei Diagnosen ergänzt worden: Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine dieser Krankheiten im Einzelfall als BK anerkannt werden kann.

Die Liste der Berufskrankheiten ist um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt worden. Für die Hüftgelenksarthrose (Diagnose „Koxarthrose“) gilt: Die erkrankte Person muss während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von 20 kg und mehr gehandhabt haben. Das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last muss mindestens 9.500 Tonnen betragen.

Lungenkrebs durch Passivrauch kann anerkannt werden, wenn die erkrankte Person am Arbeitsplatz in der Regel mindestens 40 Jahre lang Passivrauch ausgesetzt war und selbst nie oder zum Beispiel weniger als 400 Zigaretten aktiv geraucht hat.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach medizinischen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Krankheiten werden von der Bundesregierung festgelegt. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Vorfeld der Regierungsentscheidung vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ unterstützt.

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So hilft die BG ETEM bei Berufskrankheiten:

www.bgetem.de, Webcode 21417621

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