Lichtblick
Im Fahrleitungsbau müssen dringende Reparatur- und Montagearbeiten häufig in der Nacht stattfinden, um den Bahnbetrieb nicht zu sehr zu stören. Hierbei ist die Beleuchtung nicht einfach zu realisieren. Denn die Arbeiten in der Höhe werden durch betriebstechnische Besonderheiten erschwert – z. B. durch die Konstruktion der unter Spannung stehenden Teile der Oberleitungsanlagen.
Anforderungen an die Beleuchtung von Gleisanlagen und Bahnbereichen sind in der „Technischen Regel für Arbeitsstätten: Beleuchtung (ASR) A3.4“ (siehe „info“) enthalten. Allerdings werden dort keine konkreten Bedingungen für das Arbeiten an Oberleitungsanlagen genannt.
In Bahnhöfen, Stellwerken, etc. sind stationäre Beleuchtungsanlagen Stand der Technik. Auch auf freier Strecke werden stationäre Beleuchtungsanlagen eingesetzt, wenn Arbeiten über einen längeren Zeitraum andauern. Nur bei kurzzeitigen Arbeiten, wie bei Instandsetzungsarbeiten, bieten mobile Beleuchtungsanlagen eine Alternative. Schienengebundene Großgeräte mit fest darauf installierten Beleuchtungsanlagen, mobile Lichtmasten und tragbare Leuchten ermöglichen auch nachts eine gute Sicht (Abbildung 1).
Zusätzliche Stirnleuchte
Insbesondere bei kleinräumigen Arbeitsbereichen hat sich die zusätzliche Nutzung einer Stirnleuchte bewährt (Abbildung 2). Die Stirnleuchte wird am Helm befestigt und daher auch als „Helmleuchte“ bezeichnet. Mit der Helmleuchte lässt sich bei Arbeiten an Oberleitungsanlagen sicherstellen, dass die Sehaufgabe im direkten Handbereich ausreichend ausgeleuchtet wird.
Der Einsatz der Helmleuchte als einzige Lichtquelle ist grundsätzlich auf das Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen auf Oberleitungsanlagen und die unmittelbare Umgebung beschränkt.
Bei Helmleuchten sind besonders zu kleine und zu stark gebündelte Lichtkegel problematisch. Sie leuchten den Arbeitsbereich sehr begrenzt aus, sodass in der Umgebung kaum etwas zu erkennen ist. Aber auch zu hohe Leuchtdichten oder große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld sind problematisch: Sie blenden und beeinträchtigen das Sehen. Dazu kommen Reflexe an glänzenden Oberflächen, die genauso blenden können wie der direkte Blick in die Leuchte selbst. Hohe Lichtleistungen begrenzen die Leuchtdauer und sind in kurzer Sehentfernung viel zu hell.
Optimierungsbedarf
Bei aktuell eingesetzten Helmleuchten im Oberleitungsbau stellte die gesetzliche Unfallversicherung vor einiger Zeit deutlichen Optimierungsbedarf fest. Die Konsequenz: Berufsgenossenschaften, Versicherte und das Fachgebiet Lichttechnik der TU Ilmenau entwickelten im Rahmen eines Forschungsprojekts eine Helmleuchte weiter, die jetzt den Anforderungen bei Arbeiten an Fahrleitungsanlagen in vollem Umfang genügt.
Die neue Helmleuchte besitzt drei Leuchtmodi, die eine Orientierung in weiter Ferne, das Laufen im Gleisbereich und das Arbeiten im nahen Gesichtsfeld ermöglichen (Tabelle 1).
Einsatzzweck | Typische Sehdistanz | Lichtkegel (Öffnungswinkel α) |
Beleuchtungsstärke gemessen in 0,5 m Entfernung |
---|---|---|---|
Greifraum |
0,5 m |
Groß (≥ 75°) |
50 lx |
Orientierung in unmittelbarer Umgebung; Gehen |
1 m bis 2 m |
Groß (≥ 55°) |
150 lx |
Orientierung in weiterer Umgebung |
bis 10 m |
Klein (≈ 15°) |
1000 lx |
Quelle: Fachbereich AKTUELL „Arbeiten an Oberleitungsanlagen“ |