Vier Grafiken nebeneinander zeigen eine Person mit unterschiedlichen mobilen Beleuchtungssystemen.

Abbildung 1: Beispiele für mobile Beleuchtung im Fahrleitungsbau (Jörg Block/BG ETEM).

Im Fahrleitungsbau müssen dringende Reparatur- und Montagearbeiten häufig in der Nacht stattfinden, um den Bahnbetrieb nicht zu sehr zu stören. Hierbei ist die Beleuchtung nicht einfach zu realisieren. Denn die Arbeiten in der Höhe werden durch betriebstechnische Besonderheiten erschwert – z. B. durch die Konstruktion der unter Spannung stehenden Teile der Oberleitungsanlagen.

Anforderungen an die Beleuchtung von Gleisanlagen und Bahn­be­rei­chen sind in der „Technischen Regel für Arbeitsstätten: Beleuchtung (ASR) A3.4“ (siehe „info“) enthalten. Allerdings werden dort keine konkreten Bedingungen für das Arbeiten an Oberleitungsanlagen genannt.

In Bahnhöfen, Stellwerken, etc. sind stationäre Beleuchtungsanlagen Stand der Tech­nik. Auch auf freier Strecke werden stationäre Beleuchtungsanlagen eingesetzt, wenn Arbeiten über einen längeren Zeitraum andauern. Nur bei kurzzeitigen Arbeiten, wie bei Instandsetzungsarbeiten, bieten mobile Beleuchtungsanlagen eine Alternative. Schienengebundene Großgeräte mit fest darauf installierten Beleuchtungsanlagen, mo­bile Lichtmasten und tragbare Leuchten ermöglichen auch nachts eine gute Sicht (Abbildung 1).

Zusätzliche Stirnleuchte

Insbesondere bei kleinräumigen Arbeitsbereichen hat sich die zusätzliche Nutzung ei­ner Stirnleuchte bewährt (Abbildung 2). Die Stirnleuchte wird am Helm be­festigt und daher auch als „Helmleuchte“ bezeichnet. Mit der Helmleuchte lässt sich bei Arbei­ten an Oberleitungsanlagen sicherstellen, dass die Sehaufgabe im direkten Handbereich ausreichend ausgeleuchtet wird.

Grafik Facharbeiter mit Helmleuchte arbeitet an einer Oberleitung im Dunkeln.

Abbildung 2: Arbeiten am Mastkopf mit einer Helmleuchte (Jörg Block/BG ETEM).

Der Einsatz der Helmleuchte als einzige Lichtquelle ist grundsätzlich auf das Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen auf Oberleitungsanlagen und die un­mittelbare Umgebung beschränkt.

Bei Helmleuchten sind besonders zu kleine und zu stark gebündelte Lichtkegel problematisch. Sie leuchten den Arbeitsbereich sehr begrenzt aus, sodass in der Umgebung kaum etwas zu erkennen ist. Aber auch zu hohe Leuchtdichten oder große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld sind problematisch: Sie blenden und beeinträchtigen das Sehen. Dazu kommen Reflexe an glänzenden Oberflächen, die genauso blenden können wie der direkte Blick in die Leuchte selbst. Hohe Lichtleistungen begrenzen die Leuchtdauer und sind in kurzer Sehent­fer­nung viel zu hell.

Optimierungsbedarf

Bei aktuell eingesetzten Helm­leuch­ten im Oberleitungsbau stellte die gesetzliche Unfallversicherung vor einiger Zeit deutlichen Optimierungsbedarf fest. Die Konsequenz: Berufsgenossenschaften, Versicherte und das Fachgebiet Lichttechnik der TU Ilmenau entwickelten im Rahmen eines Forschungsprojekts eine Helmleuchte weiter, die jetzt den Anforderungen bei Arbeiten an Fahrleitungsanlagen in vollem Umfang genügt.

Die neue Helmleuchte besitzt drei Leuchtmodi, die eine Orientierung in weiter Ferne, das Laufen im Gleisbereich und das Arbeiten im nahen Gesichtsfeld ermöglichen (Tabelle 1).

Die BG ETEM fasste die Ergebnisse des Forschungsprojekts in der „Fachbereich AKTUELL“ unter dem Titel „Arbeiten an Oberleitungsanlagen“ zusammen (siehe „info“). Die Inhalte sind mit dem Sachgebiet „Beleuchtung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgestimmt.

Checkliste für die Beschaffung der Helmleuchte

Die folgende Checkliste soll Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Auswahl geeigneter Helmleuchten helfen. Zusätzlich enthält sie praktische Handlungsempfehlungen, wie ohne Messgerät die grundsätzliche Eignung marktverfügbarer Leuchten getestet werden kann. Eine Einschränkung alleine auf den Fahrleitungsbau gibt es hierbei nicht. Die Kriterien sind auf Stirnleuchten und Helmleuchten in anderen Tätigkeitsfeldern übertragbar, wie z. B. auf das Handwerk bei Arbeiten in dunklen Räumen oder bei Zustellertätigkeiten in der dunklen Jahreszeit.

Helmleuchten müssen in dunkler Umgebung ohne Beleuchtung getestet werden. Bei der Auswahl sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.

Hinweis: Im Rahmen der betrieblichen Situation können einzelne Prüfmerkmale stärker gewichtet sein.