Brand- und Explosionsgefahren können durch brennbare Stäube entstehen, beispielsweise durch Papier-, Metall-, Holz- oder Kunststoffstaub. Von brennbarem Staub spricht man, wenn der Staub an der Luft brennen oder glimmen kann. Brennbare Stäube können in der Regel unter atmosphärischem Druck und bei normalen Temperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Die brennbaren Stoffe werden in manchen Produktionsverfahren schon staubförmig eingesetzt, z. B. als Druckbestäubungspuder im Bogenoffsetdruck oder als Stärke für die Leimherstellung in Wellpappenbetrieben. Aber auch beim Be- und Verarbeiten brennbarer fester Stoffe wie z. B. Papier entsteht Staub – etwa durch Abrieb, Falzen, Fräsen, Schneiden oder Stanzen.
Vorbeugende Schutzmaßnahmen
Da eine Substitution der oben beschriebenen Materialien nicht immer möglich ist und trennende Arbeitsverfahren wie Stanzen oder Schneiden in Druck und Papierverarbeitung allgegenwärtig sind, ist das Auftreten brennbarer Stäube oft nicht sicher zu vermeiden. Dann müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um einer explosionsfähigen Atmosphäre vorzubeugen. Die wichtigsten sind:
- wirksame Absaugung an den Staubemissionsquellen (z. B. Kreismesser)
- regelmäßiges und situationsbezogenes Reinigen von Falzapparaten und Auslagebereichen sowie deren Umgebung, bevor Staubablagerungen in gefährlicher Menge entstehen
- sofortige Reinigung bei störungsbedingtem Staubaustritt
Staubablagerungen beseitigen
Auch beim Einsatz von Absauganlagen, die den Staub an der Entstehungsstelle erfassen und abführen, lässt sich auf Dauer nicht verhindern, dass sich Staub ansammelt; vor allem über längere Zeiträume und an schwer zugänglichen Stellen. Betriebe müssen daher die durch Staub belasteten Bereiche regelmäßig reinigen. Dazu nutzen sie Industriestaubsauger.
Bei der Auswahl des Staubsaugers spielen Art und Menge des anfallenden Staubes eine Rolle. Auf dieser Basis muss die entsprechende Staubsaugerklasse gewählt werden.
Industriestaubsauger, die dazu verwendet werden, brennbare Stäube – also auch Papierstaub – zu entfernen, müssen speziell ausgestattet sein, da in ihrem Inneren eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Wenn am Einsatzort und in der Einsatzzeit des Staubsaugers das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre ausgeschlossen werden kann, muss das Äußere des Staubsaugers nicht zwingend zündquellenfrei sein. In solchen Bereichen ist das Aufsaugen von brennbaren Stäuben mit Staubsaugern zulässig, deren staubbeladener Bereich (also nur das Innere) frei von inneren Zündquellen ist. Wichtig dabei ist eine elektrostatisch ableitfähige Ausführung der Stauberfassungselemente (Düsen/Saugbürsten, Rohre und Schläuche).
In allen anderen Fällen müssen Sauger in zündquellenfreier Bauweise Typ 22 beziehungsweise mit EPL Dc verwendet werden (DIN EN 60335-2-9:2015-07, Anhang CC bzw. DIN EN 62784), die als Geräte der Kategorie 3 D beziehungsweise mit EPL Dc in den Verkehr gebracht worden sind.
Dr. Axel Mayer
→ info
- Brancheninformationen Druck und Papierverarbeitung:
www.bgetem.de, Webcode 14420803 - Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken (S248):
www.bgetem.de, Webcode M18852803 - Industriestaubsauger und Entstauber (DGUV Information 209-084)
- Staubklassen für Industriestaubsauger:
www.dguv.de, Webcode d3536
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