Auf dem Foto hält ein Gabelstapler eine Papierrolle mit einer Klammer fest. Der Fahrer im weißen T-Shirt und langem, braunen Pferdeschwanz hat sich halb umgewendet und schaut nach hinten in die Einfahrt eines Lagerhauses.

Auch Anbaugeräte wie hier eine Papierrollenklammer müssen wiederkehrenden Prüfungen durch Sachkundige unterzogen werden.

Jedes Jahr ereignen sich schwere Unfälle, die durch Sicherheitsmängel verursacht werden. Die frühzeitige Erkennung dieser Mängel gewährleistet technisch einwandfreie Arbeitsgeräte und einen sicheren Materialtransport. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ schreibt deshalb in §§ 9, 37 folgende Prüfungen vor:

  • Regelmäßig wiederkehrende Prüfung durch Sachkundige (bekannt als UVV-Prüfung)
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer.

Prüfung durch Sachkundige

Aus einem Unfallbericht: „Ein Bremsversagen führte dazu, dass der Stapler nicht rechtzeitig vor dem Hallenregal zu stehen kam. Ungebremst stieß der Stapler gegen eine Regalstütze, dabei verletzte sich der Fahrer schwer.“

„Um solche Unfälle zu vermeiden, werden unsere Flurförderzeuge regelmäßig auf Verschleiß und Schäden überprüft“, erläutert Sicherheitsfachkraft Michael Rath (Name von der Redaktion geändert) und erklärt, wie er die regelmäßige Prüfung sichergestellt hat. „Wir haben mit dem Hersteller der Flurförderzeuge einen Servicevertrag für die UVV-Prüfungen abgeschlossen. Die Kundendienstmonteure melden sich rechtzeitig an und führen die Prüfungen gemäß den Herstellervorgaben durch“, lobt er den Kundendienst.

Prüfintervalle festlegen

Die Prüffristen hat Michael Rath gemäß der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Eine Prüffrist von längstens einem Jahr gilt dabei als Stand der Technik. „Kürzere Prüfabstände können erforderlich sein, wenn beispielsweise der Gabelstapler über das gewöhnliche Maß hinaus eingesetzt oder unter erschwerten Bedingungen betrieben wird“, erklärt Michael Rath. „Das ist bei uns nicht der Fall, bei uns gilt die Prüffrist von einem Jahr.“

Sachkundige

Als Sachkundige – die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der „zur Prüfung befähigten Person“ – kommen zum Beispiel infrage:

  • Kundendienstmonteure des Herstellers
  • Betriebsingenieure, Betriebsmeister, Betriebshandwerker
  • Freiberufliche Sachkundige
  • Sachverständige der Technischen Überwachungsvereine.

Dem Unternehmer steht es grundsätzlich frei, welche befähigte Person er für die Durchführung der regelmäßigen Prüfung beauftragt, sofern diese Person die fachliche Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der Flurförderzeuge besitzt.

Prüfnachweis und Prüfplakette

Jede Sachkundigenprüfung nach DGUV Vorschrift 68 muss dokumentiert werden.

Der Prüfnachweis muss enthalten:

  1. Datum und Umfang der Prüfungen mit Angabe eventuell noch anstehender Teilprüfungen
  2. Ergebnis der Prüfung mit Angabe festgestellter Mängel
  3. Beurteilung, ob gegen einen Weiterbetrieb Bedenken bestehen
  4. Angaben über gegebenenfalls erforderliche Nachprüfungen
  5. Name und Anschrift des Prüfers.

Nach bestandener Prüfung erhalten geprüfte Flurförderzeuge eine Prüfplakette, die gut sichtbar am Gerät anzubringen ist.

Hier hält ein im Hintergrund unscharf zu sehender Mann mit dunklem Shirt und gelbem Schutzhelm eine Prüfplakette mit Ziffernkranz und der Aufschrift "Nächste Prüfung" nach vorne ins Bild.

Die Prüfplakette erleichtert die Überwachung der Prüffristen.

Prüfung von Anbaugeräten

Anbaugeräte erweitern die Aufgaben eines Gabelstaplers, hierzu zählen beispielsweise Arbeitsbühne oder Papierrollenklammer. Auch Anbaugeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“, genauso wie die Gabelstapler selbst, wiederkehrenden Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person unterzogen werden. Anbaugeräte sind deshalb ebenso auf Beschädigung, Verschleiß oder Leckagen zu prüfen. Der Prüfumfang und das Prüfintervall werden durch die Hersteller vorgegeben.

Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

Im täglichen Betriebsablauf kommt es hin und wieder zu Schäden an den Flurförderzeugen, die nicht gemeldet und deshalb auch nicht behoben werden. Damit auch solche Mängel frühzeitig erkannt werden, schreibt die DGUV Vorschrift 68 zusätzlich zur UVV-Prüfung eine tägliche Einsatzprüfung durch den Fahrer vor.

Sicherheitsfachkraft Michael Rath berichtet aus eigener Erfahrung: „Wenn mehrere Mitarbeiter ein Arbeitsgerät benutzen, fühlt sich niemand wirklich verantwortlich. So passierte es des Öfteren, dass ein Fahrer einen Mangel erkannte, diesen aber nicht meldete. Einer verließ sich auf den anderen“, erinnert er sich.

Tägliche Prüfung dokumentieren         

Michael Rath hat eingeführt, dass vor Arbeitsbeginn der technische Zustand der Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge mithilfe einer Checkliste festgestellt und dokumentiert wird. Werden Mängel erkannt, sind diese auf der Liste anzukreuzen. Er erläutert: „Die Dokumentation der täglichen Einsatzprüfung und die Bestätigung mittels Unterschrift durch den Fahrer haben sich bewährt. Die Fahrer schauen genau hin, da sie mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand des übernommenen Flurförderzeuges bestätigen. Nur bei einer mängelfreien Prüfung darf das Arbeitsgerät in Betrieb genommen werden.“

Mängel beheben

Ein festgestellter Mangel wird sofort dem Schichtführer gemeldet. Dieser entscheidet darüber, ob der Mangel die Betriebssicherheit beeinträchtigt und legt gegebenenfalls den Stapler still. Der Fahrzeugschlüssel wird eingezogen und der Stapler mit einem Schild „Stapler defekt – stehen lassen“ gekennzeichnet. Der Schichtführer veranlasst die Reparatur und gibt den Stapler danach wieder frei.

Gelbes, rechteckiges Schild mit schwarzer Umrandung und der Aufschrift: "Stapler defekt – stehen lassen!"

Stellt der Schichtführer einen Mangel fest, muss er den Stapler stilllegen und kennzeichnen.

Sicherheitsfachkraft Michael Rath fasst zusammen: „Die tägliche Einsatzprüfung und deren Dokumentation kostet zwar Zeit und Geld, aber seit Einführung der täglichen Prüfung ist unser Fuhrpark technisch in Ordnung. Insgesamt rechnet es sich, denn die frühzeitige Mängelerfassung macht den Transport sicherer und vermeidet zudem teure Folgeschäden.“

 

Dieter Bachmann

(Nachdruck aus Sicherheitsbeauftragter 3/2018)