Öliges Risiko
Bei Arbeiten an hydraulischen Maschinen und Anlagen treten Gefährdungen auf, die durch eine gute Planung und sichere Instandhaltungsmaßnahmen reduziert werden können. Eine präzise Gefährdungsbeurteilung des Anlagenbetreibers ist dafür unverzichtbar.
Hydraulische Anlagen sind weit verbreitet. Wir finden sie in Fertigungsbetrieben ebenso wie auf Baustellen. Das Fachgebiet der Ölhydraulik befasst sich mit der Energie- und Signalübertragung durch Druckflüssigkeiten. Grundsätzlich wird zwischen der Industriehydraulik und der Mobil-Hydraulik unterschieden.
Zum Bereich der Industriehydraulik gehören unter anderem
- Werkzeugmaschinen,
- Spritzgießmaschinen und
- Pressen der Metallbearbeitung.
Die Mobil-Hydraulik wird beispielsweise im Fahrzeugbau und bei mobilen Baumaschinen genutzt. Wegen äußeren schädlichen Einwirkungen unterliegen Fahrzeuge und Baumaschinen einem starken Verschleiß. Eine fachgerechte Instandhaltung ist hier besonders wichtig. Gleiches gilt für stationäre Maschinen und Anlagen, die aufgrund hoher Betriebsdrücke im Schadensfall zu schweren Verletzungen führen können.
» Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV müssen Instandhaltungstätigkeiten systematisch geplant und unter Berücksichtigung der betrieblichen Schutzmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden.«
Die häufigsten unmittelbaren Gefährdungen bei der Instandhaltung von stationären und mobilen Hydraulikanlagen sind:
- Austritt von Hydrauliköl unter hohem Druck
- Wegfliegende oder berstende Maschinenteile
- Unbeabsichtigte Maschinenbewegungen
- Peitschende Hydraulik-Schlauchleitungen
- Verbrennungen durch heiße Oberflächen oder Medien
- Hauterkrankungen durch Kontakt mit Hydraulikölen.
Der Hersteller der Hydraulikanlage führt eine Risikobeurteilung durch, um die europäischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Im Gegenzug muss der Betreiber (Unternehmer)eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Sie gilt neben dem Normalbetrieb auch für die Instandhaltung des Arbeitsmittels. Dies ist verständlich, denn die meisten Maschinenunfälle ereignen sich bei der Fehlersuche oder Reparatur. Oft treten Störungen an Maschinen unerwartet auf, wodurch die Fehlerbehebung zusätzlich erschwert wird und das Unfallrisiko steigt.
Sonstige Gefährdungen berücksichtigen
Neben den bereits genannten Gefährdungen durch die Hydraulikanlage sind auch sekundäre Gefährdungen zu berücksichtigen, z. B. Absturzgefahren. Für das kurzzeitige Arbeiten in der Höhe können Stufenleitern verwendet werden. Sie bieten dem Instandhalter einen sicheren Stand. Sprossenleitern sind kein sicherer Arbeitsplatz und dürfen nur als Aufstiegshilfe eingesetzt werden.
Dauern Höhenarbeiten an hydraulischen Arbeitsmitteln mehr als zwei Stunden täglich, sollten vorzugsweise
- Podeste,
- (Fahr-)Gerüste oder
- fahrbare Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Der Einsatz von Kranen und Hebezeugen ermöglicht es dem Instandhalter, schwere Hydraulikkomponenten wie Hydropumpen oder Motoren ohne zusätzliches Unfallrisiko und nach ergonomischen Prinzipien aus- und einzubauen. Bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen können zudem Werkzeug und Material gefahrlos mitgeführt werden. Dennoch ist stets die maximalzulässige Tragfähigkeit (Nennlast) der Arbeitsbühne zu beachten.
Vorsicht ist bei der Übernahme von schweren Bauteilen in den Arbeitskorb geboten. Möglicherweise wird hierdurch die Nennlast überschritten und die Hubarbeitsbühne stürzt um. Der Lastmomentbegrenzer ist bei einer Lastübernahme unwirksam.
Ist die Hubarbeitsbühne-Nennlast nicht ausreichend, können Krane, Hebezeuge oder Flurförderzeuge zur Demontage bzw. Montage eingesetzt werden. Fahrer und Bediener solcher komplexen Hilfsmittel benötigen eine maschinenspezifische Unterweisung (Ausbildung). Außerdem ist eine Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich.