Das Foto zeigt einen Mann von hinten, der mit einem E-Scooter unterwegs ist. Er trägt einen Fahrradhelm.

Mit dem E-Scooter im Straßenverkehr sollte man auf Sicherheit achten

E-Scooter sind der Renner der Saison. Seit Sommer sind die elektrischen Tretroller in vielen Städten verfügbar. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps, damit der Fahrspaß sicher bleibt. E-Scooter und Segways sind rechtlich gesehen Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen oder der Fahrbahn und nicht schneller als 20 km/h fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Ab 14 Jahren darf man sie führerscheinfrei nutzen. Sie sind aber versicherungspflichtig. Die Roller müssen mit einem funktionierenden Brems- und Lichtsystem sowie einer Warnklingel ausgestattet sein. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Dazu sollten Fahrerinnen und Fahrer folgende Regeln beachten:

  • Fahren Sie möglichst hintereinander.

  • Fahren Sie auf den Fahrbahnen möglichst weit rechts.

  • Kündigen Sie einen Fahrbahnwechsel oder eine Richtungsänderung rechtzeitig an.

  • E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.

  • Es besteht keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helms wird empfohlen, ebenso wie reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht und Dunkelheit.

  • Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.

E-Scooter sind ein Thema für die Berufsgenossenschaften, weil auch Wege- und Dienstunfälle versichert sind. Verkehrssicherheit steht daher im Fokus der Präventionskampagne kommmitmensch. Unter dem Slogan „blöde Idee“ weist sie auf gefährliches Risikoverhalten im Straßenverkehr hin. Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Dann müssen sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter anderem festlegen, ob zum Beispiel eine Helmpflicht gilt.