So sind Sie flott und sicher unterwegsE-Scooter sind voll im Trend – aber leider auch nicht ungefährlich. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps für sicheres Fahren.https://etem.bgetem.de/5.2019/themen/so-sind-sie-flott-und-sicher-unterwegshttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
So sind Sie flott und sicher unterwegs
E-Scooter sind voll im Trend – aber leider auch nicht ungefährlich. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps für sicheres Fahren.
E-Scooter
Mit dem E-Scooter im Straßenverkehr sollte man auf Sicherheit achten
E-Scooter sind der Renner der Saison. Seit Sommer sind die elektrischen Tretroller in vielen Städten verfügbar. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps, damit der Fahrspaß sicher bleibt. E-Scooter und Segways sind rechtlich gesehen Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen oder der Fahrbahn und nicht schneller als 20 km/h fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Ab 14 Jahren darf man sie führerscheinfrei nutzen. Sie sind aber versicherungspflichtig. Die Roller müssen mit einem funktionierenden Brems- und Lichtsystem sowie einer Warnklingel ausgestattet sein. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Dazu sollten Fahrerinnen und Fahrer folgende Regeln beachten:
Fahren Sie möglichst hintereinander.
Fahren Sie auf den Fahrbahnen möglichst weit rechts.
Kündigen Sie einen Fahrbahnwechsel oder eine Richtungsänderung rechtzeitig an.
E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
Es besteht keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helms wird empfohlen, ebenso wie reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht und Dunkelheit.
Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
E-Scooter sind ein Thema für die Berufsgenossenschaften, weil auch Wege- und Dienstunfälle versichert sind. Verkehrssicherheit steht daher im Fokus der Präventionskampagne kommmitmensch. Unter dem Slogan „blöde Idee“ weist sie auf gefährliches Risikoverhalten im Straßenverkehr hin. Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Dann müssen sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter anderem festlegen, ob zum Beispiel eine Helmpflicht gilt.