E-Scooter sind der Renner der Saison. Seit Sommer sind die elektrischen Tretroller in vielen Städten verfügbar. Die Berufsgenossenschaften geben Tipps, damit der Fahrspaß sicher bleibt. E-Scooter und Segways sind rechtlich gesehen Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen oder der Fahrbahn und nicht schneller als 20 km/h fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Ab 14 Jahren darf man sie führerscheinfrei nutzen. Sie sind aber versicherungspflichtig. Die Roller müssen mit einem funktionierenden Brems- und Lichtsystem sowie einer Warnklingel ausgestattet sein. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Dazu sollten Fahrerinnen und Fahrer folgende Regeln beachten:
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Fahren Sie möglichst hintereinander.
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Fahren Sie auf den Fahrbahnen möglichst weit rechts.
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Kündigen Sie einen Fahrbahnwechsel oder eine Richtungsänderung rechtzeitig an.
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E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
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Es besteht keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helms wird empfohlen, ebenso wie reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht und Dunkelheit.
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Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
E-Scooter sind ein Thema für die Berufsgenossenschaften, weil auch Wege- und Dienstunfälle versichert sind. Verkehrssicherheit steht daher im Fokus der Präventionskampagne kommmitmensch. Unter dem Slogan „blöde Idee“ weist sie auf gefährliches Risikoverhalten im Straßenverkehr hin. Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Dann müssen sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter anderem festlegen, ob zum Beispiel eine Helmpflicht gilt.
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www.dguv.de , Webcode d1182352
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