1979 verzeichneten die Berufsgenossenschaften 1.996 tödliche Arbeitsunfälle. Darunter waren 42 Stromunfälle. 2017 gab es im Bereich der DGUV 451 tödliche Arbeitsunfälle, darunter neun Stromunfälle. Dieser deutliche Rückgang ist auch ein Erfolg der früheren VBG 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, heute bekannt als DGUV Vorschrift 3.Am 1. April 1979 trat die Vorschrift zur Verhütung elektrischer Unfälle in Kraft. Sie enthält die wichtigsten Grundsätze für sicheres Arbeiten und gibt Hilfestellungen zur Umsetzung in der Praxis.

Teile davon waren bereits in älteren Fassungen enthalten. Neu war dagegen das Thema Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Eingebracht hatte dies Hans-Heinrich Egyptien. Als stellvertretender Leitender Technischer Aufsichtsbeamter der damaligen Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik und Leiter des Fachausschusses Elektrotechnik war er der „Vater“ der Fassung von 1979. Er schuf gegen zahlreiche Widerstände eine bis heute gültige Vorschrift zur Verhütung von elektrischen Unfällen.

Ungeachtet des deutlichen Rückgangs in den letzten 40 Jahren liegt der Anteil der durch Strom tödlich Verunglückten an den tödlichen Arbeitsunfällen nach wie vor bei etwa zwei Prozent. Dies zeigt, wie wichtig die Vorschrift auch heute im Regelwerk der Unfallversicherungsträger ist. Dennoch sind Anpassungen an den noch geltenden Durchführungsanweisungen aus dem Jahr 1997 erforderlich. Das Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik überarbeitet diese derzeit und wird sie in eine DGUV Regel 103-011 überführen.
Übrigens: Vor 40 Jahren kam auch die heute bekannte Bezeichnung Elektrofachkraft in die VBG 4.