Der russische Angriffskrieg in der Ukraine beschäftigt auch die BG ETEM – denn das Leid, das er mit sich bringt, betrifft die Kernaufgaben der Berufsgenossenschaft und der gesetzlichen Unfallversicherung. „Unsere BG Kliniken behandeln schwerverletzte und traumatisierte Menschen aus der Ukraine. Dies ist ein Akt der Solidarität und das Mindeste, was wir tun können“, sagte Hans-Peter Kern, Vorstandsvorsitzender der BG ETEM in seinem Bericht vor der Vertreterversammlung.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energieträger bekämen zudem die Mitgliedsunternehmen der BG ETEM aus diesem Sektor noch mehr Bedeutung, betonte Kern: „Es ist unsere Aufgabe, bei dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energieträger auf Sicherheit und Gesundheit für die Beschäftigten zu achten.“ Die Auswirkungen des Weltgeschehens auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz spiegelten sich auch in den Kennzahlen für das Jahr 2021 wider: In dem Zeitraum kam es zu gut 51.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Mehr als im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2020, aber deutlich weniger als vor Corona. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle lag bei 16, im Jahr zuvor waren es 29. Auch die Zahl der Wegeunfälle stieg im Jahr 2021 wieder auf gut 11.000. Wenig Einfluss hatte Corona auf das Berufskrankheitengeschehen: Im Jahr 2021 erhielt die BG ETEM fast 5.800 Verdachtsmeldungen, rund 2.000 Mal bestätigte sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit.
105 Verdachtsanzeigen gab es im Zusammenhang mit Corona. Wenn betroffene Beschäftigte im Gesundheitswesen oder ähnlichen Bereichen tätig sind, kann eine Infektion mit dem Virus als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei der BG ETEM fallen unter diese Definition körpernahe Tätigkeiten, zum Beispiel als Optiker. Im Jahr 2021 entschied die BG über 89 Fälle, erkannte 14 Mal eine Berufskrankheit an. Eine Covid-19-Erkrankung kann auch ein Arbeitsunfall sein: 776 Unfallmeldungen gab es, 323 Mal erkannte die BG einen Arbeitsunfall an.
Stabiler Durchschnittsbeitrag
Eine erfreuliche Zahl aus Sicht versicherter Unternehmen: Ihr BG-Beitrag bleibt stabil. Der Durchschnittsbeitrag ist im Vergleich zum Vorjahr konstant und liegt bei 79 Cent je 100 Euro Entgelt. Wie üblich fassten die Vertreterinnen und Vertreter von Versicherten- und Arbeitgeberseite mehrere wichtige Beschlüsse. Sie stimmten unter anderem einer Satzungsänderung zur Unternehmerpflichtversicherung zu: Diese gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer der Sparten Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung. Wer nicht mehr als 100 Arbeitstage à acht Stunden jährlich im Unternehmen tätig ist, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Neue Betriebe können das künftig auch rückwirkend tun. Durch die Satzungsänderung gilt diese Befreiung vom ersten Tag der Gewerbemeldung an. Die Vertreterversammlung beschloss zudem eine Änderung der Richtlinien zur freiwilligen Auslandsversicherung (AUV): Der dafür geltende Höchst-Jahresarbeitsverdienst wird vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse anderer an der AUV beteiligten Unfallversicherungsträger von 72.000 auf 84.000 Euro angehoben.
Hintergrund
Die Vertreterversammlung stellt das „Parlament“ der BG ETEM dar. Sie wird paritätisch von jeweils 30 Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Versichertenseite gebildet. Beschäftigte und Unternehmer wählen ihre Vertreter getrennt über eigene Listen im Rahmen der Sozialwahlen.
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Informationen über die Selbstverwaltung unter: www.bgetem.de, Webcode 20454675