Gemeinsam zur Arbeit fahrende Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn sie nicht immer zusammen fahren und nicht von einem gemeinsamen Treffpunkt starten. Versichert sind das Abholen der einzelnen Mitfahrerinnen und Mitfahrer von zu Hause sowie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen und Wohnorten. Die Reihenfolge sollte stets so gewählt werden, dass die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert wird. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Mitfahrerinnen und Mitfahrer gesetzlich unfallversichert sind.
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Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften: www.bgetem.de, Webcode 16931317