Gesetzlich vorgeschriebene Corona-Schutzmaßnahmen sind weitgehend passé. Das SARS-CoV-2-Virus ist jedoch weiter präsent. Daher spielt der betriebliche Infektionsschutz weiter eine wichtige Rolle. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem betrieblichen Hygienekonzept definieren. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Hilfestellung bieten zum Beispiel die branchenbezogenen Handlungshilfen und Empfehlungen der BG ETEM, die weiterhin zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Impfbereitschaft der Belegschaft erhöhen, indem sie Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Infektion und über Impfmöglichkeiten informieren. Ziel ist unter anderem der Schutz von Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf.
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- Themenseite zum Coronavirus: www.bgetem.de, Webcode 20356402
- Lesen Sie auch „Gefährdungsbeurteilung im Zentrum“: www.etem.bgetem.de, aus etem 3.2022