Zentrales Instrument für das systematische Erkennen von gefährlichen Situationen und das Ergreifen von Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist bereits seit 1996 formal die Gefährdungsbeurteilung. Doch noch 2015 gab in einer branchenübergreifenden Befragung nur knapp die Hälfte der Betriebe an, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen würde. Wie sieht die Situation im Bereich der BG ETEM heute aus? „etem“ fragte dazu eine Frau, die es wissen muss. „Bei meinen Betriebsbesuchen stelle ich fest, dass einige Kleinbetriebe inzwischen gut aufgestellt sind“, sagt Jenny Blumenthal, Aufsichtsperson der BG ETEM. „Richtig überrascht hat mich kürzlich ein Elektroinstallationsbetrieb mit acht Beschäftigten, der eine vorbildliche Dokumentation hatte und auch genau wusste, warum er den ‚Papierkram‘ für sein Geschäft braucht und auf einem aktuellen Stand hält.“
Hintergrund GDA
Die Betriebsbesichtigungen erfolgen im Rahmen der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern für den Arbeitsschutz. Auch Vertreter von Arbeitgebenden und Beschäftigten wirken in den GDA-Gremien mit. Branchenübergreifend sollen bis Ende 2025 rund 200.000 Betriebsbesichtigungen stattfinden, davon etwa 8.000 in den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM.
„Andere klein- und mittelständische Betriebe benötigen dagegen noch etwas Beratung, um die Arbeitsschutzorganisation in ihre Betriebsabläufe zu integrieren“, stellt die BG-Expertin immer wieder fest. Besonders die Gefährdungsbeurteilung empfänden Betriebsleitungen häufig als Herausforderung. „Sie wissen oft nicht, wo sie anfangen sollen oder wozu sie dieses Dokument überhaupt brauchen“, so Blumenthal. „In einem wertschätzenden Gespräch lassen sich viele Bedenken ausräumen und die ersten Schritte in Richtung Arbeitsschutzdokumentation gemeinsam gehen.“