Betriebsbesichtigung für Gefährdungsbeurteilung: Brustbild eines lachenden älteren Mannes mit weißem Vollbart. Er trägt einen weißen Bauhelm, ein Jeanshemd und eine gelbe Sicherheitsweste.

Im Rahmen der Betriebsbesichtigungen berät die BG ETEM Unternehmen persönlich und vor Ort zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz.

Zentrales Instrument für das systematische Erkennen von gefährlichen Situationen und das Ergreifen von Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist bereits seit 1996 formal die Gefährdungsbeurteilung. Doch noch 2015 gab in einer branchenübergreifenden Befragung nur knapp die Hälfte der Betriebe an, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen würde. Wie sieht die Situation im Bereich der BG ETEM heute aus? „etem“ fragte dazu eine Frau, die es wissen muss. „Bei meinen Betriebsbesuchen stelle ich fest, dass einige Kleinbetriebe inzwischen gut aufgestellt sind“, sagt Jenny Blumenthal, Aufsichtsperson der BG ETEM. „Richtig überrascht hat mich kürzlich ein Elektroinstallationsbetrieb mit acht Beschäftigten, der eine vorbildliche Dokumentation hatte und auch genau wusste, warum er den ‚Papierkram‘ für sein Geschäft braucht und auf einem aktuellen Stand hält.“

Hintergrund GDA

Die Betriebsbesichtigungen erfolgen im Rahmen der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern für den Arbeitsschutz. Auch Vertreter von Arbeitgebenden und Beschäftigten wirken in den GDA-Gremien mit. Branchenübergreifend sollen bis Ende 2025 rund 200.000 Betriebsbesichtigungen stattfinden, davon etwa 8.000 in den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM.

„Andere klein- und mittelständische Betriebe benötigen dagegen noch etwas Beratung, um die Arbeitsschutzorganisation in ihre Betriebsabläufe zu integrieren“, stellt die BG-Expertin immer wieder fest. Besonders die Gefährdungsbeurteilung empfänden Betriebsleitungen häufig als Herausforderung. „Sie wissen oft nicht, wo sie anfangen sollen oder wozu sie dieses Dokument überhaupt brauchen“, so Blumenthal. „In einem wertschätzenden Gespräch lassen sich viele Bedenken ausräumen und die ersten Schritte in Richtung Arbeitsschutzdokumentation gemeinsam gehen.“

Auch die Selbstverwaltung der BG ETEM aus Vertreterinnen und Vertretern von Versicherten und Unternehmen unterstreicht, wie bedeutsam die Gefährdungsbeurteilung ist. „Eine vollständige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist eine entscheidende Grundlage für Sicherheit und Gesundheit. Sie muss aber auch in der Praxis umgesetzt werden. Dafür beraten die Aufsichtspersonen und Präventionsberater unserer Berufsgenossenschaft“, weiß HansPeter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender. „Für Betriebe bringt eine in der Realität gelebte Gefährdungsbeurteilung nur Vorteile. Sie gibt Sicherheit vor Unfällen, Störungen und Produktionsausfällen. Unter dem Strich werden Risiken und Kosten minimiert“, ergänzt Dr. Bernhard Ascherl, Vorstandsvorsitzender.

Konkrete Hilfestellungen

Doch was heißt das konkret? Die Betriebsbesichtigungen sind ein wesentlicher Bestandteil der dritten Periode der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA – siehe „Hintergrund“ und „info“). Dabei werden in den kommenden vier Jahren die BG-Aufsichtspersonen gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern den jeweiligen betrieblichen Arbeitsschutz sowie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung in den Blick nehmen. Zudem soll im Gespräch geklärt werden, warum die Gefährdungsbeurteilung möglicherweise bisher nicht durchgeführt wurde.

Dazu bietet die BG ETEM schon jetzt zahlreiche Hilfen an. Welche Einstiegswege Arbeitgebende nutzen können, zeigt die Tipp-Box („5 Einstiegswege“).

Besondere Gefährdungen

Die nächste GDA-Periode nimmt vor allem drei Gefährdungen in den Betrieben in den Fokus:

  • Muskel-Skelett-Belastungen (MSB): Auf diesen Bereich entfällt immer noch in etwa jeder vierte krankheitsbedingte Ausfalltag. Im Schnitt fehlen von MSB betroffene Mitarbeiter dem Betrieb pro Jahr 17 Tage, angesichts älter werdender Belegschaften künftig vermutlich eher mehr. In kleineren Betrieben kann schon ein solcher Krankheitsfall die Arbeitsabläufe spürbar erschweren.
  • Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Ursache von Fehlzeiten. Stress am Arbeitsplatz durch hohe Arbeitsintensität, ständige Unterbrechungen, schlechtes Führungsverhalten oder traumatisierende Erlebnisse können Auslöser sein. Gleichzeitig scheuen sich noch immer viele Menschen, über psychische Probleme offen zu sprechen.
  • Krebserzeugende Gefahrstoffe verursachen verschiedene Berufserkrankungen. Für die betroffenen Beschäftigten sind schwerwiegende Gesundheitsschädigungen, in einigen Fällen sogar tödliche Krankheitsverläufe, die Folge.

Zum Umgang mit diesen Gefährdungen wird „etem“ in der kommenden Zeit vielfältige Angebote vorstellen.

 

 

Bastian Fochmann