Rundes Hinweisschild "Achtung Sprengung", im Hintergrund Landschaft mit Freileitungsmast.

Der Ort der Sprengung muss abgesichert werden.

Beim Rückbau von Freileitungsmasten im Spannungsbereich 20 kV ereignen sich immer wieder Unfälle mit schweren Verletzungen – besonders beim Einsatz mit Trennschleifmaschinen. Für die Betroffenen geht damit sehr oft ein massiver Einschnitt ihres bisherigen Lebens einher. Die BG ETEM bewertet die verschiedenen Arbeitsverfahren zum Rückbau von Freileitungsmasten auf ihr Gefährdungspotenzial hin und beschreibt sichere Arbeitsweisen. Die Bewertungen werden demnächst in eine DGUV-Informationsschrift einfließen und dort ausführlich dargestellt.

Die Ausgangslage für den Rückbau von Masten ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Sie reicht von einzelnen auf einer Wiese stehenden Masten über solche, die sich in der Nähe zu Bauwerken befinden, bis hin zu Masten in Hanglage. Hinzu kommt, dass konstruktive und statische Unterschiede sowie das Alter und der Untergrund kein einfaches „Fällen“ der Masten mit einem standardisierten Verfahren zulassen.

Schräg stehender Freileitungsmast vor der Sprengung in Nähe eines landwirtschaftlichen Hofes.

Fundament des Freileitungsmastes nach Sprengung. Der Mast wird nun mit einer Seilwinde umgezogen.

Auf der Suche nach alternativen sicheren Arbeitsverfahren kam die Idee auf, Sprengtechnik einzusetzen. Ein Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Sprengung aus sicherer Entfernung initiiert werden kann und damit Gefährdungen, die zum Beispiel beim Einsatz von Trennschleifmaschinen auftreten, wegfallen.

Auch Sprengtechnik birgt Gefährdungen

Allerdings birgt auch die Sprengtechnik Gefährdungen – zum Beispiel Streuflug, Staub und den Umgang mit Sprengmitteln. Denn diese sind gefahrstoffhaltig und explosionsgefährlich. Die Risiken können jedoch durch eine oder einen sogenannten Sprengberechtigten (nach Sprengstoffgesetz), der die Aktion plant und durchführt, minimiert werden. Die Gefahrenbereiche rund um den Mast müssen ausgewiesen sein und sind während der Sprengung gesperrt. Sprengberechtigte sind verantwortlich für den sicheren Ablauf und weisungsbefugt. Sie werden durch Sprenghelfer unterstützt.

Im März 2021 unternahm die BG ETEM in Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz GmbH und der Chiemgau Sprengtechnik GbR erste erfolgreiche Versuche mit neuen Sprengverfahren. Für alle Beteiligten war dieses Vorgehen neu. Entsprechend detailliert wurde geplant und getestet,

  • welches Sprengverfahren,
  • welche Sprengladung und
  • welche Schutzmaßnahmen effektiv und sicher sind.

Aufgrund der positiven Zwischenergebnisse und den daraus gewonnenen Erfahrungen verfolgen die am Projekt „Sprengung von Freileitungen“ Beteiligten das Projekt weiter. Derzeit ist eine zweite Versuchsserie in Planung. Zudem wird zwischenzeitlich die Arbeitssicherheit für dieses Arbeitsverfahren näher betrachtet. Eine abschließende Bewertung steht zwar noch aus – die ersten Erkenntnisse sind jedoch vielversprechend.

Freileitungsmast liegt nach der Sprengung au einer Wiese, Ansicht aus der Vogelperspektive

Freileitungsmast nach der Sprengung.

Ob die Sprengung von Freileitungen auch aus Kostengründen sinnvoll ist, muss sich ebenfalls noch zeigen. Bei Ausschöpfen des sicherlich noch vorhandenen Optimierungspotenzials dürfte sich das Verfahren aber am Markt etablieren können. Die BG ETEM empfiehlt deshalb ihren Mitgliedsbetrieben, die weitere Entwicklung der Sprengtechnik zu verfolgen.

 

Katrin Hahm
Sebastian Dörr
Axel van Ryn
Dr. Albert Seemann