In den letzten Jahren ist die Zahl der Maschinenunfälle, besonders der schweren, deutlich gesunken. Bisher nicht zurückgegangen sind dagegen Unfälle beim Umgang mit Flurförderzeugen, z. B. mit Gabelstaplern und Mitgänger-Flurförderzeugen – kurz Hubwagen. Diese Unfälle führen häufig zu schweren Verletzungen – zum Beispiel der Füße, bei denen Zehen amputiert werden müssen – und sogar zu Todesfällen.
Gabelstapler: Anfahren Unbeteiligter
„Herr P. ging zu Fuß in Richtung des gekennzeichneten Verkehrsweges. Beim Betreten übersah er einen von rechts kommenden Gabelstapler und wurde angefahren. Er zog sich einen mehrfachen Bruch im linken Fuß zu.“
So oder ähnlich lauten viele Schilderungen in Unfallanzeigen oder Untersuchungsberichten. Häufig sind Fahrer unachtsam und zudem durch die Last in der Sicht beeinträchtigt. In vielen Fällen sind auch Beschäftigte im Umfeld der Gabelstapler unaufmerksam. Oft werden Unbeteiligte von Flurförderzeugen angefahren. Insbesondere beim Rangieren des Gabelstaplers wird die Gefährdung von Mitarbeitern nicht erkannt oder falsch eingeschätzt.
Hubwagen: Anfahren des Bedieners
„Die Verletzte wollte mit dem mitgängergeführten Hochhubwagen Paletten aus dem Lager entnehmen. Dafür musste zunächst der kleinere Handhubwagen aus seiner Parkposition in einem Palettenstapel beiseite gefahren werden. Anschließend rangierte sie rückwärts gehend den Hochhubwagen. Dabei stieß sie mit der linken Ferse an die Spitze des Gabelzinkens vom stehenden Handhubwagen, der größere Hubwagen stoppte jedoch nicht sofort, sondern fuhr noch einige Zentimeter weiter. Die Folge war eine Quetschung am linken Fuß und Knochenabsplitterungen.“
Beim Rangieren von Mitgänger-Flurförderzeugen kommt es häufig zu Anfahrunfällen. In den Unfallanzeigen liest man z. B.:
„Beim Transport einer Palette fuhr sich der Versicherte mit dem Elektrohubwagen in die Ferse und brach sich den Mittelfußknochen.“
Oder:
„Herr K. wollte mit dem Elektrohubwagen im Hof Fässer entladen. Er beschleunigte den Hubwagen. Auf der leicht abschüssigen Strecke wurde der Hubwagen zu schnell und Herr K. konnte nicht mehr abbremsen. So klemmte er sich seinen rechten Fuß unter dem Hubwagen ein.“
Während bei Staplerunfällen meist Unbeteiligte angefahren werden, dominiert beim Unfallgeschehen mit Mitgänger-Flurförderzeugen, dass sich die Bediener selbst anfahren und verletzen. Besonders kritisch ist das Rangieren unter beengten Platzverhältnissen.
Unfälle mit Flurförderzeugen 2020
2020 entfielen 5,6 Prozent aller Arbeitsunfälle in der Branche Druck und Papierverarbeitung auf Unfälle mit Fahrzeugen im innerbetrieblichen Transport. Schwerpunkt war der Umgang mit Flurförderzeugen ohne Fahrerplatz, die sogenannten Mitgänger. 48 Prozent der Unfälle mit Flurförderzeugen fallen auf diesen Fahrzeugtyp. Der Anteil von Staplern mit Fahrersitz liegt mit 35 Prozent etwas niedriger.
Gabelstaplerunfälle
Bei Gabelstaplern geht es vor allem um Anfahrunfälle, bei denen der Stapler mit anderen Flurförderzeugen, baulichen Einrichtungen oder mit Personen kollidiert. Deutlich weniger Unfälle ereignen sich
- in Verbindung mit dem Ladegut,
- durch Absturz z. B. des Gabelstaplers an einer Rampe,
- beim Auf- oder Absteigen auf den bzw. vom Stapler,
- durch Kippen oder
- bei der Wartung des Staplers.
Unbeteiligte: Bei Anfahrunfällen sind häufig Personen im Umfeld der Gabelstapler betroffen, die am Transportvorgang unbeteiligt sind. Oft ereignen sie sich bei der Rückwärtsfahrt, insbesondere beim Rangieren der Gabelstapler beim Be- und Entladen oder bei der Vorwärtsfahrt der Stapler, weil die Personen den Verkehrsbereich des Staplers plötzlich kreuzen bzw. unachtsam begehen.
Fahrer: Bei vielen Anfahrunfällen verletzen sich die Fahrer bei Kollisionen mit einem anderen Flurförderzeug oder mit baulichen Einrichtungen (Regale, Pfeiler, Stahlträger, Paletten etc.). Eine weitere Ursache von Verletzungen sind Quetschungen durch den rollenden Gabelstapler, weil die Feststellbremse nicht angezogen wurde. Die Fahrer steigen mitunter noch von dem rollenden Stapler ab oder der Stapler setzt sich auf geneigter Fahrbahn in Bewegung und erfasst den Fahrer.
Helfer: Nicht selten werden bei Anfahrunfällen Helfer verletzt, die versuchen, das Ladegut beim Aufnehmen oder beim Transport gegen Verrutschen zu sichern. Häufig werden Personen Im Ladebereich von Lkws angefahren.
Unfälle mit Mitgänger-Flurförderzeugen
Am häufigsten kommen Anfahrunfälle vor. Andere Ursachen sind
- kippendes, umstürzendes oder fallendes Ladegut,
- Stolpern über die Hubgabel des Flurförderzeugs oder
- Zwischenfälle bei der Wartung bzw. Reparatur.
Die Art der Anfahrunfälle unterscheidet sich von der bei Vorfällen mit Gabelstaplern. Bei Hubwagen verletzen sich die Bediener selbst durch Anfahren oder Quetschen. Die Unfälle ereignen sich vorwiegend beim Rangieren des Flurförderzeuges.
Neben Fußverletzungen, z. B. beim Anfahren von Paletten, kommt es auch zu Handquetschungen, wenn die Bediener bei beengten Platzverhältnissen rangieren und sich die Hände zwischen Deichselkopf sowie baulichen Einrichtungen wie Regalen, Pfeilern oder Stahlträgern einquetschen. Eher selten ist eine zweite Person beteiligt, die vom Flurförderzeug angefahren wird.
Sicherheitsbewusstsein verbessern
Das Unfallgeschehen zeigt, wie wichtig das Thema „Unterweisung der Beschäftigten“ ist – allerdings unter einem etwas anderen Blickwinkel. Die Auswertung der Gabelstaplerunfälle ergibt, dass nicht nur die Fahrer selbst, sondern verstärkt auch andere Beschäftigte im Rahmen der Unterweisung für die Gefahren sensibilisiert werden müssen, die durch Gabelstapler entstehen. Gerade bei neuen Mitarbeitern darf dies nicht vergessen werden.
Folgender Hinweis ist wichtig: „Vorsicht im Rangierbereich von Gabelstaplern. Niemand darf sich dort aufhalten, ohne vorher Ruf- oder Sichtkontakt mit dem Fahrer hergestellt zu haben. Außerdem ist Vorsicht beim Kreuzen von Verkehrswegen geboten.“
Die Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen müssen in deren Handhabung unterwiesen sein. Im Rahmen der Unterweisung muss auf mögliche Bedienungsfehler hingewiesen werden. Ansonsten gefährden die Bediener nicht nur andere Beschäftigte, sondern in erster Linie sich selbst. Mitgänger-Flurförderzeuge dürfen nur von beauftragten Personen bedient werden. Eine schriftliche Beauftragung zum Steuern ist – anders als bei Flurförderzeugen mit Fahrerstand oder -sitz – nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
Kontrolle unverzichtbar
Mit der Unterweisung der Beschäftigten allein ist es aber nicht getan. Es kommt darauf an, dass sich die Vorgesetzten bzw. Aufsichtführenden regelmäßig davon überzeugen, ob die Unterweisungen auch verstanden und angenommen wurden.
Dr. Nadine Metz und Dr. Axel Mayer
→ info
Infoangebote auf www.bgetem.de
- Innerbetrieblicher Transport: Webcode 19234748
- Gabelstapler-Demonstration: Webcode 12788453
- Seminardatenbank der BG ETEM: Webcode 14363753
Im Medienportal stehen unter „Themen“, „Innerbetrieblicher Transport“ z. B. folgende Medien zur Verfügung:
- Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: „Innerbetrieblicher Transport“ (SZ017), Webcode M18150447
- Unterweisungshilfen (PU022-15) „Handbetriebene Transportmittel“, Webcode M18368414
- weitere Unterweisungshilfen (PU022-19, -20, -21), z. B. „Mitgänger-Flurförderzeuge (MFZ)“, Webcodes M18899546, M18579125 und M18181455
- Betriebsanweisungen „Transport“ (BZ001), Webcode M18159512
- Plakat/Aushang (P012/2019), Webcode M19579018
- Faltblatt „Wichtig für Gabelstaplerfahrer“ (T035), Webcode M18343693
- Aufkleber (H050, H051), z. B.: „Mitgänger-Flurförderzeuge“ (Webcode M19287015), „Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung“ (Webcode M18529501)
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