In ihrem Beruf sind sie voll engagiert: Ralph Rauch und Titian Haas arbeiten bei der Procter & Gamble (P&G) Manufacturing GmbH am Standort Kronberg (Taunus) im Bereich Galvanik. Dort produziert der Konsumgüterhersteller unter anderem Scherfolien für Trockenrasierer, die unter der Marke „Braun“ in der ganzen Welt verkauft werden. Nebenbei sind die beiden Männer für ihr Unternehmen aber auch in einer Funktion tätig, die im Notfall lebensrettend sein kann – sie sind Brandschutzhelfer. Und auch für diese Tätigkeit – das Wortspiel liegt nahe – Feuer und Flamme.
Für Ralph Rauch war die Entscheidung für sein Engagement schon aufgrund eines anderen Ehrenamts naheliegend. „Ich habe eine Sanitätsausbildung beim Roten Kreuz gemacht“, erklärt der 59-jährige Prozess-Ingenieur. „Wenn die Feuerwehr ausrückt, wird automatisch auch das Rote Kreuz alarmiert. Und als Sicherheitsbeauftragter in der Firma gehört es nach meinem Verständnis ebenfalls dazu, den Brandschutz mit im Auge zu haben."
Titian Haas hat sich mit einem anderen Hintergrund zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Der 29-Jährige ist als Instandhalter Elektrotechnik im Bereich Werksservice angestellt. „Und gerade in der Galvanik liegt Brandgefährdung ja nicht allzu fern – zum Beispiel durch Kurzschlüsse. Wegen meiner Kenntnisse unter anderem zum Thema Notbeleuchtung wurde ich dann gefragt, ob ich an dieser Aufgabe Interesse hätte.“ Die Aufgabe sei einfach und die Kenntnisse eines Brandschutzhelfers könne man „auch gut nach Hause mitnehmen“, ergänzt Haas lachend.
Durch sein Brandschutzhelferamt sei er heute auch viel stärker als früher für Sicherheit am Arbeitsplatz insgesamt sensibilisiert, erklärt der Elektrofachmann. „Kartonagen, Brandlasten, defekte Notbeleuchtung, kaputte Fluchtwegbeleuchtung, Feuerlöscher am falschen Platz: Man hat heute durch die Schulung noch mal einen anderen Blick dafür“, sagt Haas.
Brandschutzhelfer wie Rauch und Haas sollen vor allem bei der Entdeckung eines sogenannten Entstehungsbrands – ein beginnender Brand, den man ohne Eigengefährdung löschen kann – sofort löschen. „Brandschutzhelfer sind in der praktischen Anwendung eines Feuerlöschers ausgebildet. Sie erkennen Brandentstehungsmöglichkeiten und können diese präventiv vermeiden“, erklärt Thomas Volkmer, Aufsichtsperson und Brandschutzexperte bei der BG ETEM. Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung („Truppmann“, „Truppfrau“) könnten auch ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden, wenn sie in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen sind, sagt Volkmer. Dadurch spielten Brandschutzhelfer auch für die Vermeidung von Personenschäden eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus prüfen Brandschutzhelferinnen und -helfer zum Beispiel, ob
- Flucht- und Rettungswege freigehalten und
- Feuerlöscher an den vorgesehenen Orten tatsächlich vorhanden und einsatzbereit sind.
Für ihre Aufgabe werden Brandschutzhelfer im Unternehmen speziell unterwiesen (siehe Box). Dabei erlernen sie vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, erhalten aber zum Beispiel auch „Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall“, wie es in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 heißt. Damit alle wissen, was zu tun ist, wenn es darauf ankommt.
Stefan Thissen
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Das müssen Unternehmerinnen und Unternehmer zur Ausbildung von Brandschutzhelfern wissen:
Jedes Unternehmen muss ausreichend viele Beschäftigte als Brandschutzhelferin oder -helfer ausbilden und benennen. Die für einen Betrieb notwendige Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, im Regelfall sind es fünf Prozent der Beschäftigten. Für die benötigte Zahl von Brandschutzhelfern sind auch Schichtbetrieb sowie die zeitweise Abwesenheit von Beschäftigten, etwa wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Personalwechsel zu berücksichtigen.
Bei besonderer Brandgefährdung und abhängig von der Zahl der im Betrieb anwesenden Menschen kann eine „deutlich höhere Ausbildungsquote (als fünf Prozent) für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein“, heißt es in der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ (siehe „info“).
Zur Brandschutzhelferausbildung gehören ein theoretischer und ein praktischer Teil. Die Theorie umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten, im praktischen Teil sollte jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter fünf bis zehn Minuten Zeit haben. Bei betrieblichen Besonderheiten kann die Ausbildung auch länger dauern. Die Ausbildung sollte in Abständen von drei bis fünf Jahren wiederholt werden, bei wesentlichen betrieblichen Änderungen auch früher.
→ info
- DGUV Information 203-023 „Brandschutzhelfer“: publikationen.dguv.de, Webcode p205023
- DGUV Information 205-025 „Feuerlöscher richtig einsetzen“: www.bgetem.de, Webcode M18567268
- Unterweisungshilfe „Brandschutz“ der BG ETEM: www.bgetem.de, Webcode M18361633
- Faltkarte: DGUV Information 205-039 „Feuerlöscher richtig einsetzen“: publikationen.dguv.de, Webcode p205039
- BAuA: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: www.baua.de, Suche ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
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