Mann mit Bauhelm hält seine gelb gefärbte Handfläche mit dem Gefahrenzeichen „Laserstrahlung“ in die Kamera.

Die Vertreterversammlung hat beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ – DGUV Vorschrift 11 vom 1. April 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1995 zum 1. April 2023 außer Kraft zu setzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Entscheidung genehmigt und im Bundesanzeiger am 30. März 2023 öffentlich bekannt gemacht. Es gelten die staatliche Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie die dazugehörigen technischen Regeln.