Unternehmerversicherung wird neu berechnet
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Berechnung der Unternehmerversicherung neu geregelt. Damit ändert sich die Festsetzung der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Unternehmerversicherung leistet im Schadensfall bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Die Beiträge für die Unternehmerversicherung wurden lange Zeit nur mit der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde beanstandet. Daher müssen die Beiträge jetzt mit der ganzen Gefahrklasse berechnet werden.