Bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und während der Dauer der medizinischen Rehabilitation erhalten Versicherte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Verletztengeld von der BG. Es handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, doch überwiesen wird es im Auftrag der Berufsgenossenschaften über die Krankenkassen. Es wird in der Regel ausgezahlt, solange unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt wird, längstens jedoch für 78 Wochen.