Illustration Teilhabestärkungsgesetz: Mann im Rollstuhl sitzt am Schreibtisch vor einem Notebook.

Die neuen Regelungen zum Bundesteilhabegesetz bieten mehr Beratung und Hilfe für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Seit 1. Januar 2022 sind die Bundesländer verpflichtet, einheitliche Ansprechstellen für Unternehmen zu schaffen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Zuständig sind in der Regel die Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter. Sie sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten und bei Anträgen zu Hilfen wie zum Beispiel höhenverstellbaren Tischen oder Software für sehbehinderte Menschen unterstützen.

Verbesserungen gibt es zudem beim Budget für Ausbildung. Das können jetzt auch Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen, um eine reguläre betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

Außerdem ist die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) in Kraft getreten. Neu ist der Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.