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Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. An diesem Stichtag werden die Mitglieder der Vertreterversammlungen bei den gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträgern sowie die Mitglieder der Verwaltungsräte bei den gesetzlichen Krankenkassen gewählt.

In die Vertreterversammlung der BG ETEM werden jeweils 30 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten gewählt – getrennt über eigene Listen. Sie sind unter anderem zuständig für alle Grundsatzentscheidungen der Berufsgenossenschaft. Zudem wählen sie den Vorstand und die hauptamtliche Geschäftsführung, erlassen Unfallverhütungsvorschriften und entscheiden über den Gefahrtarif. Damit setzen die Mitglieder der Vertreterversammlung auch autonomes Recht der BG ETEM.

Eine wichtige Neuerung für die künftigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltung ist der seit Herbst 2020 gesetzlich geregelte Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen sowie ein Anspruch auf Fortbildung. Eine neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens soll zudem für mehr Transparenz bei Arbeitgebern und Versicherten sorgen. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.