Beitragsbescheid: Leistungen der BG ETEM zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Haftung, Schadenersatz, Freistellung: Darum ist der Beitrag für Sie und Ihre Beschäftigten wichtig.

„In meinem Betrieb ist noch nie etwas passiert. Warum muss ich Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen?“ Diese Frage von Unternehmerinnen und Unternehmern ist zwar nachvollziehbar – lässt aber ein wichtiges Grundprinzip der Sozialversicherung außer Acht: die Solidargemeinschaft. Sie stellt sicher, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Zahlung ihres BG-Beitrags gemeinsam dafür sorgen, dass der Schadensfall in einem einzelnen Unternehmen von den anderen mitgetragen wird – und die oder der betroffene Arbeitgebende so nicht überfordert wird.

Die wichtige Folge des Solidarprinzips: Erleiden Beschäftigte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, können sie, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen ihre Ansprüche auf Entschädigung nicht mehr gegen die Unternehmerin oder den Unternehmer selbst richten. Vielmehr werden diese Ansprüche dann von der Berufsgenossenschaft (BG) erfüllt. Dieses Prinzip nennt man „Haftungsablösung“. Die Entschädigung durch die BG trägt wesentlich zur Wahrung des Betriebsfriedens bei – und ist ein großes Plus des deutschen Sozialversicherungssystems. Der zu zahlende Umlagebeitrag setzt sich zusammen aus dem

  •  BG-Beitrag abzüglich eines eventuellen Beitragsnachlasses (Beispiel: Abbildung 1) – sowie
  • der Lastenverteilung nach Entgelten und der Lastenverteilung nach Neurenten (Beispiel: Abbildung 2).

Der Kontostand zeigt die Gesamtforderung beziehungsweise das Guthaben. Geleistete Beitragsvorschüsse oder Vorauszahlungen werden hier genauso berücksichtigt wie Rückstände.

Ausnahmeregelung für den Bereich Druck und Papier: Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahrklassen veranlagt, wurden die Beiträge für freiwillig oder pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer bis zum Beitragsjahr 2020 mit der niedrigsten Gefahrklasse des technischen Teils berechnet. Ab 2021 wird der Beitrag wie bei den anderen Sparten im Bereich der BG ETEM mit der Gefahrklasse des entgeltmäßigen Schwerpunktes berechnet – jedoch nicht in der Gefahrtarifstelle 1900 (Büro).

  

Frank Stephani