Ihr Beitrag: sein Geld wert

Anfang Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sowie versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2021. Wir erklären, was den BG-Beitrag so wichtig macht.

Beitragsbescheid: Leistungen der BG ETEM zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Haftung, Schadenersatz, Freistellung: Darum ist der Beitrag für Sie und Ihre Beschäftigten wichtig.

„In meinem Betrieb ist noch nie etwas passiert. Warum muss ich Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen?“ Diese Frage von Unternehmerinnen und Unternehmern ist zwar nachvollziehbar – lässt aber ein wichtiges Grundprinzip der Sozialversicherung außer Acht: die Solidargemeinschaft. Sie stellt sicher, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Zahlung ihres BG-Beitrags gemeinsam dafür sorgen, dass der Schadensfall in einem einzelnen Unternehmen von den anderen mitgetragen wird – und die oder der betroffene Arbeitgebende so nicht überfordert wird.

Die wichtige Folge des Solidarprinzips: Erleiden Beschäftigte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, können sie, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen ihre Ansprüche auf Entschädigung nicht mehr gegen die Unternehmerin oder den Unternehmer selbst richten. Vielmehr werden diese Ansprüche dann von der Berufsgenossenschaft (BG) erfüllt. Dieses Prinzip nennt man „Haftungsablösung“. Die Entschädigung durch die BG trägt wesentlich zur Wahrung des Betriebsfriedens bei – und ist ein großes Plus des deutschen Sozialversicherungssystems. Der zu zahlende Umlagebeitrag setzt sich zusammen aus dem

  •  BG-Beitrag abzüglich eines eventuellen Beitragsnachlasses (Beispiel: Abbildung 1) – sowie
  • der Lastenverteilung nach Entgelten und der Lastenverteilung nach Neurenten (Beispiel: Abbildung 2).