Sicherer Betriebshof: Gabelstapler und Fußgänger.

Auch auf dem Betriebshof kann es zu Verkehrsunfällen kommen, deshalb muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es Verkehrsregeln. Unternehmen befinden sich auf Privatgelände. Regeln muss es dort trotzdem geben – denn auf Betriebshöfen sind verschiedenste Fahrzeuge unterwegs, ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger. Und auch wenn Lkw, Bagger oder Radlader nicht so schnell fahren wie im Straßenverkehr, kann es schnell brenzlig werden: Rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen können Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anfahren und verletzen. Auch das Bewegen schwerer Lasten birgt Gefahren für Unbeteiligte, etwa bei der Fahrzeug-Instandhaltung. Und nicht zuletzt: Betriebshöfe im Freien sind Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Sonne ausgesetzt, was die Sicht beeinträchtigen und ein Unfallgeschehen fördern kann. Deshalb ist es wichtig, dass auf Betriebshöfen klare Vorgaben gelten.

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Verantwortliche müssen für das sichere Fortbewegen auf dem Firmengelände mit Fahrzeugen und zu Fuß eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die daraus folgenden Maßnahmen, die Auswahl und Qualifikation der Beschäftigten sowie deren Unterweisung und Kontrolle sind wesentlich für ein sicheres Miteinander auf dem Werksgelände. Es ist die Aufgabe des Unternehmens, die Gefährdung, denen die Belegschaft und Besucher ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen. Beispielsweise ist Folgendes zu prüfen, damit im Alltagsbetrieb nichts schiefgeht:

  • Gibt es auf dem Betriebsgelände rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen, von denen jemand angefahren und verletzt werden könnte?
  • Müssen schwere Lasten bewegt werden, etwa bei der Instandhaltung von Fahrzeugen?
  • Ist die Belegschaft bei Arbeiten im Freien Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee oder Sonne ausgesetzt?

Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen abzuleiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Regeln als Betriebsanweisung aushängen

Eine Betriebsanweisung für ein angepasstes Verhalten auf dem Betriebshof macht auf Gefahren aufmerksam und fordert zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen auf. Sie ergänzt die betriebliche Unterweisung und ist im jeweiligen Arbeitsbereich auszuhängen. Lassen sich Gefährdungen nicht vollständig beseitigen, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung stellen. Diese kann auch für die Verkehrssicherheit auf dem Betriebshof essenziell sein. Auch die Betriebsanweisung muss entsprechende Hinweise enthalten. Beispiele sind unter anderem:

  • Eine Warnwestentragepflicht im Verladebereich mit rangierenden Fahrzeugen.
  • Aushang einer Anleitung, wie am Lkw ein Anbaugerät auf sichere Weise gewechselt wird.
  • Hinweise, wie ein Lkw gegen Wegrollen zu sichern ist.
  • Anweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen bei Transport- und Reparaturarbeiten.
  • Erinnerung daran, dass beim Umgang mit scharfkantigen Gegenständen Schutzhandschuhe erforderlich sind.

Bei Reparaturarbeiten auf dem Betriebshof sollten Sicherheitsschuhe getragen werden.

Bei Reparaturarbeiten auf dem Betriebshof sollten Sicherheitsschuhe getragen werden.

Die sieben häufigsten Gefahrsituationen erkennen und lösen

Wer das Firmengelände betritt, könnte davon ausgehen, dem Straßenverkehr mit seinen Risiken entkommen zu sein. Dabei können auf dem Betriebshof ähnlich unfallträchtige Situationen auftreten wie draußen vor dem Werkstor. Daher müssen gefährliche Situationen transparent gemacht und, soweit möglich, Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

1. Gemeinsame Wege

Problem: Personen zu Fuß oder im Fahrzeug nutzen auf dem Betriebshof dieselben Wege und Flächen.

Lösung: Fußgängerwege klar und deutlich kennzeichnen. Wo möglich Absperrungen durch Geländer, Pfosten, Absperrketten anbringen.

2. Vorsicht, Kreuzungen

Problem: Kreuzungen werden vor allem bei schlechter Sicht durch Gebäudeteile oder Regalanlagen zu typischen Gefahrstellen.

Lösung: Im Kreuzungsbereich Spiegel und Signalleuchten anbringen. Fußgängerüberwege kennzeichnen.

3. Aufgepasst bei Türen und Toren

Problem: Achtung, Querverkehr: Das Durchschreiten von Türen und Toren birgt die Gefahr, in rangierende Fahrzeuge hineinzulaufen.

Lösung: Wege für den Fahrverkehr sollten in einem Mindestabstand von einem Meter an Türen und Toren vorbeiführen. Wo möglich, Fußwege mit einem Geländer abtrennen.

4. Absturzgefahr auf Laderampen

Problem: Bei ungesicherten Rampenabschnitten besteht erhöhte Absturzgefahr.

Lösung: Laderampen von mehr als einem Meter Höhe außerhalb von Be- und Entladestellen mit Absturzsicherungen versehen.

5. Schlechte Ausleuchtung

Problem: Mäßige Beleuchtung an kritischen Stellen erschwert die Sicht für fahrzeugführende und zu Fuß gehende Personen.

Lösung: Verkehrswege sowie Arbeits-, Verlade- und Lagerflächen müssen so ausgeleuchtet sein, dass eine sichere Benutzung gewährleistet ist. Es gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 ,,Beleuchtung".

6. Rangierende Fahrzeuge

Problem: Erhöhtes Verletzungsrisiko: Vor allem beim Rückwärtsfahren besteht die Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer Menschen im Umkreis des Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnimmt. 

Lösung: Einweisen lassen oder Assistenzsysteme nutzen.

7. Wegrollende Fahrzeuge

Problem: Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können wegrollen.

Lösung: Die Fahrerin oder der Fahrer hat beim Abstellen auf ebenem Gelände die Feststellbremse zu betätigen und den kleinsten Gang einzulegen, bei Automatikgetriebe ist die Parksperre einzulegen. Auf stark unebenem Gelände und beim Be- und Entladen zusätzlich Unterlegkeile anbringen. Ebenfalls wichtig: vor dem Aussteigen den Zündschlüssel abziehen.

Dieter Bachmann / Annette Koch