Welche grundlegenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz vor COVID-19 haben Sie getroffen?
Tatjana Draese: Wir folgen einem standardisierten Pandemieplan, der aus einer Vorbereitungs-, einer Pandemie- und einer Rückführungsphase besteht. Wir geben regelmäßig Informationen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über
- Symptome und Hygieneregeln wie auch über grundsätzliche Verhaltensregeln,
- Reise- und Versammlungsbeschränkungen sowie
- weitere Social-Distancing-Maßnahmen, beispielsweise Homeoffice.
In der Produktion selbst haben wir unsere Schichtsysteme flexibilisiert. Damit können wir sowohl eine zeitliche als auch räumliche Entzerrung herstellen. Zudem haben wir Reinigungspläne erweitert und Zugangsbeschränkungen zu unseren Standorten etabliert. Kürzlich haben wir auch mit der Ausgabe von sogenannten Community-Masken begonnen. Und wir versuchen, etwa durch Online-Seminare zur mentalen Gesundheit, Angebote in dieser schwierigen Phase zu schaffen.
Nehmen Sie die Selbstbewertung wie folgt vor: |
Ich hatte keinen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall |
Ich habe einen unbestätigten COVID-19-Verdachtsfall in meinem direkten häuslichen Umfeld |
Ich hatte gesicherten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall, d. h.
Das zuständige Gesundheitsamt wird sich ggf. zusätzlich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Ich habe keine Symptome: |
Keine speziellen Vorkehrungen notwendig! |
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! |
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! |
Ich habe Symptome:
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Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie eines der Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Arzt an und lassen Sie Ihren Zustand abklären. |
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie eines der Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Arzt an und lassen Sie Ihren Zustand abklären. |
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bleiben Sie zu Hause! Kontaktieren Sie Ihren Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt/die Behörde. Bitte vor Aufsuchen des Arztes Termin telefonisch vereinbaren. Die Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes/der Behörde ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend. Bei der Anordnung von häuslicher Quarantäne lassen Sie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes/der Behörde bitte Ihrem Arbeitgeber zukommen. |