Illustration der Gremien Vorstand, Vertreterversammlung und Ausschüsse mit Symbolbildern in grau und hellgrün.

Lebendige Demokratie: Die Arbeit der Selbstverwaltung findet in verschiedenen Gremien statt.

Der 31. Mai ist offiziell der Tag der Sozialwahlen 2023. Die BG ETEM muss jedoch nicht bis zu diesem Stichtag warten. Der Grund: Die Mitglieder der 60-köpfigen Vertreterversammlung – gewissermaßen das BG-Parlament – wurden von Vertretern der Beschäftigten sowie der Unternehmerinnen und Unternehmer bereits Ende vergangenen Jahres bestimmt. Beide Seiten hatten für die Vertretung ihrer Interessen Wahllisten eingereicht, die exakt so viele Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertreterversammlung enthielten wie zu wählen sind (jeweils 30).

Logo Sozialwahl 2023 in rot und schwarz.

Dieses Verfahren nennt man „Friedenswahl“. Alle vorgeschlagenen Personen gelten mit Ablauf des Wahltags ohne weitere Wahlhandlung als gewählt (siehe „info“). Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren ausdrücklich zugelassen, um Kosten zu vermeiden. Die ehrenamtlichen Mitglieder in der Vertreterversammlung entscheiden vor allem über die Satzung, den Gefahrtarif, Unfallverhütungsvorschriften und den Haushalt der BG ETEM. Außerdem wählt die Vertreterversammlung den Vorstand, der die BG ETEM nach außen vertritt.

Mit einer Gesetzesänderung stärkte der Bundestag im Jahr 2020 die Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung. In den Wahllisten sollen Frauen zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. Das Gesetz verbessert auch die Bedingungen für die Arbeit der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane. So haben die Mitglieder der Selbstverwaltung jetzt einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen sowie einen Anspruch auf Fortbildung.

 

Stefan Thissen