Sonnenlicht macht gute Laune und steigert das Wohlbefinden. Intensive UV-Strahlung kann aber zu Haut- und Augenschäden führen. Jeder Sonnenbrand ist einer zu viel. Langfristig kann die UV-Strahlung der Sonne sogar Hautkrebs verursachen. Hohe Temperaturen wiederum belasten den Kreislauf. Gründe genug, bei Arbeiten im Freien eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf ausreichend Sonnenschutz zu achten.
So gelingt es:
Technische Hilfen
- Arbeitsbereiche mit Schirmen, Sonnensegeln oder Zelten ausstatten
- Unterstellmöglichkeiten für Pausen im Schatten schaffen
- Baumaschinen mit Klimaanlagen ausrüsten
Kleidung
- körperbedeckende Kleidung aus kühlenden Materialien nutzen
- geeignete Kopfbedeckungen mit Nacken- und Ohrenschutz oder breitkrempige Hüte tragen
- Augen mit Sonnenschutzbrillen schützen
Arbeitsorganisation
- Beschäftigte über Gefahren durch UV-Strahlung und Vorhersagemöglichkeiten zum Beispiel durch Apps informieren
- möglichst viel im Schatten oder in geschlossenen Räumen erledigen
- Arbeiten im Freien – wenn möglich – nicht in der Mittagszeit ausführen, lieber frühmorgens oder spätnachmittags
- bei längeren Arbeiten im Freien für Schichtwechsel sorgen
- Beschäftigten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung (beispielsweise regelmäßig mehr als eine Stunde bei hohem Sonnenstand) eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
… und sonst?
- ausreichend Getränke (vor allem Wasser) zur Verfügung stellen
- UV-Schutzmittel für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) nutzen – mindestens LSF 30, besser LSF 50+
- Erste Hilfe für den Fall eines Hitzschlags sicherstellen
- bei Entsendung von Beschäftigten ins äquatornahe Ausland Sonnenschutzkleidung zur Verfügung stellen
→ info
- DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“: www.bgetem.de, Webcode M18913701
- „Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien“: www.bgetem.de, Webcode M18652136
- Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3: www.baua.de, Regelwerk
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