Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden – seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zusätzlich unter www.serviceportal-uv.dguv.de zur Verfügung. Der Zugang ist auch über den Portalverbund von Bund und Ländern (www.bund.de) möglich.
Je nach Serviceleistung und Kommunikationsweg müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren oder elektronisch ausweisen. Dies können sie über die sicheren Angebote des Bundes erledigen: Versicherte über das sogenannte Nutzerkonto Bund (BundID), Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“. Auch die Bundesländer bieten eigene Länderkonten an, die ebenfalls im Serviceportal genutzt werden können.
Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die gesetzliche Unfallversicherung Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot, die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der BG ETEM bleiben erhalten.
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Serviceportal der DGUV: www.serviceportal-uv.dguv.de
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