Lärmrichtwerte
Eine Beispielsammlung von Lärmrichtwerten für Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen findet sich
- in der internationalen Norm IS0 12643-1 für das grafische Gewerbe sowie
- national in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – TRLV Lärm, Teil 3.
Diese Richtwerte definieren den Stand der Lärmminderungstechnik – sowohl für Maschinenhersteller als auch für Betreiber. Hält eine Maschine die Richtwerte ein, kann man davon ausgehen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten ist.
Die Lärmrichtwerte beruhen auf einer Vielzahl von Schallmessungen der Prüfstelle Druck und Papierverarbeitung. Die Messungen finden unter standardisierten Bedingungen entsprechend der DIN EN 13023 „Geräuschmessverfahren für Druck- und Papierverarbeitungs-, Papierherstellungs- und Ausrüstungsmaschinen“ statt. Dabei werden definierte Leistungsparameter mit Vorgaben zur Betriebsgeschwindigkeit, zum Materialeinsatz und zu eingeschalteten Hilfsaggregaten eingehalten.
Erfasst werden die reinen Maschinengeräusche; sämtliche Messwerte werden hinsichtlich möglicher Fremdgeräusche und Raumrückwirkungen korrigiert. So erhält man Daten für eine repräsentative Auswahl der jeweiligen Maschinengruppe. Diese Messdaten werden regelmäßig statistisch ausgewertet und die Werte der fortschrittlicheren Maschinen als Stand der Lärmminderungstechnik veröffentlicht.
Auszug aus Tabelle der Lärmemissionsrichtwerte (TRLV Lärm, Teil 3)
Maschine |
Messpunkt
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Lärmemissionsrichtwert [dB(A)]
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Bogenoffsetdruckmaschine Arbeitsbreite max. 450 mm
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Anlage
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78
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Bogenoffsetdruckmaschine Arbeitsbreite über 450 mm
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Auslage
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82
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Sammelhefter mit Trimmer
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Anlage Sammelhefter Auslage Trimmer
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82 82
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Zusammentragmaschine (Leistung max. 7.500 Expl./h)
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Anlage Manuelle Auslage
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80 80
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Bogenfalzmaschine
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Anlage Auslage
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83 83
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Die Lärmemissionsrichtwerte gelten für einzeln aufgestellte Maschinen. Sobald im Betrieb Maschinen parallel laufen, erhöht sich die Schallenergie.
Zwei gleich laute Schallquellen führen zu einer Pegelerhöhung um 3 dB, was einer Verdoppelung der Schallenergie entspricht. Im Falle von zwei nebeneinanderstehenden Bogenfalzmaschinen bedeutet dies:
83 dB + 83 dB = 86 dB.
Hierbei ist nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung bei einer Einwirkzeit von mehr als acht Stunden auf das Gehör der obere Auslösewert überschritten.
Geprüfte Maschinen
Die Prüfstelle Druck und Papierverarbeitung prüft und zertifiziert Maschinen nach europäischen Richtlinien. Die Prüfung umfasst alle europäischen Sicherheitsanforderungen; somit wird auch kontrolliert, ob Maschinen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Die Lärmemissionen werden messtechnisch ermittelt. Geprüft werden Maschinen für folgende Bereiche:
- Druckvorstufe
- Druckmaschine
- Druckweiterverarbeitung
- Papier- und Pappeverarbeitung sowie -veredelung
- Wellpappenherstellung und -verarbeitung
- Verpackung
Ein GS- oder ET-Prüfsiegel gibt Käufern daher die Gewissheit, eine für die jeweilige Maschinenart geräuscharme Maschine zu erhalten. Entscheiden sich Unternehmen konsequent für lärmarme Produkte und ersetzen ältere Maschinen durch neue und leisere, verringern sie längerfristig deutlich die Lärmbelastung. Diese Maßnahme trägt außerdem dazu bei, zusätzliche Kosten für die betriebliche Lärmminderung zu vermeiden.

Die Web-App
„Sicher investieren“ unterstützt beim Kauf sicherer Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, indem sie arbeitsschutzrelevante Kriterien wie zum Beispiel „Lärm“ abfragt, um eventuelle Nachrüstungen zu vermeiden.
Ralf Stodden, Dr. Ehler Cuno