Textilveredelung: Illustration Mann greift in eine Walzenmaschine.

Ein Bediener wollte die Warenkante glattziehen. Dabei wurde sein Arm eingezogen. Der Verletzte musste eine halbe Stunde warten, ehe die Feuerwehr ihn befreien konnte.

Maschinenrichtlinie, CE-Zeichen, Konformitätserklärung oder Einbauerklärung, Betriebsanleitung oder Montageanleitung? Die Begriffe können verwirren. Aber die Anforderungen dienen dem Ziel, für sichere Maschinen nach einem EU-weiten einheitlichen Standard zu sorgen. Wie wichtig das ist, zeigt der nachfolgende Unfall.

Eine vermeintlich sichere Anlage

Eine Produktionsanlage, die unter anderem aus Kompensator, Waschabteil, Imprägniermaschine und Spannrahmen besteht, war vor zwei Jahren in Betrieb genommen worden. Die vor- und nachgelagerten Maschinen waren damals mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung und mit den für die Inbetriebnahme erforderlichen Schutzeinrichtungen geliefert worden. Die Wasch- und Imprägniereinheit aber kam als unvollständige Maschine. Erkennbar ist das am fehlenden CE-Zeichen und an der anstelle einer Konformitätserklärung beigefügten Einbauerklärung. Und es bedeutet, dass die Maschine noch nicht mit allen erforderlichen Schutzeinrichtungen versehen ist, die für einen sicheren Betrieb erforderlich sind. Die Einbauerklärung weist darauf hin, zum Beispiel mit dieser Formulierung:

„Die Maschine ist für den gemeinsamen Betrieb mit anderen Maschinen oder Anlagenteilen bestimmt. Die Inbetriebnahme dieser Maschine ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Gesamtanlage, in die sie eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Richtlinie Maschinen entspricht."

Bis auf die Einbauerklärung gab es keine deutlichen Hinweise seitens des Herstellers auf die noch erforderliche Überprüfung und Ergänzung von Schutzeinrichtungen. Es war zum Beispiel wie bei verwendungsfertigen Maschinen eine Betriebsanleitung beigefügt, obwohl die Maschinenrichtlinie (MRL) für diesen Fall eine Montageanleitung vorsieht. Die anderen für die Produktionsanlage zugelieferten Maschinen waren „verwendungsfertig“ mit CE und Konformitätserklärung ausgeliefert worden. Im Betrieb kam man deshalb zu der – falschen – Einschätzung, die Maschine sei verwendungsfertig.

So wurde übersehen, dass sich im Durchgang zwischen dem Waschabteil und der Imprägniermaschine eine ungesicherte Walzeneinzugsstelle befand.

Arm eingezogen und gequetscht

Mehr als zwei Jahre lang passierte nichts. Doch dann wollte ein Bediener – die Maschine befand sich im Hochlauf nach dem Annähen eines neuen Stücks – an dieser Stelle die Warenkante glattziehen. Sein Arm wurde erfasst und eingezogen. Ein Kollege, alarmiert durch die Schreie des Mannes, stellte die Maschine sofort ab. Doch nun war der Verletzte an der Maschine gefangen und musste auf Rettung warten. Erst nach einer halben Stunde konnte die Feuerwehr den stark gequetschten Arm befreien.

Textilveredelung: Schematische Skizze Walzenanordnung zum Zeitpunkt des Unfalls.

Die Anordnung der Walzen zum Zeitpunkt des Unfalls.

Nach dem Unfall wurde das Walzenpaar gegen Zugriff gesichert, mit einer Kombination aus Schutzgitter und Schutzprofil unmittelbar vor der Einzugsstelle. Gemeinsam mit der Aufsichtsperson der BG ETEM entdeckte der Betrieb noch einige weitere Gefahrstellen an der Gesamtanlage und besserte dort ebenfalls nach.

Um Unfälle wie diesen zu vermeiden, ist eine gute Absprache zum Sicherheitskonzept zwischen dem späteren Betreiber einer Maschine und den beteiligten Herstellern sehr wichtig. Um hierbei zu unterstützen, geben die nachfolgenden Infoblöcke Auskunft über die wichtigsten Pflichten. Sie können durch Anklicken direkt zu den einzelnen Blöcken navigieren.

Anke Lukas/Martin Steiner