3 Personen stehen vor einem Freibad-Becken. Sie tragen hellblaue Langarm-Shirts und lange Hosen, Sonnenhüte und Sonnenbrillen.

Köperbedeckende Kleidung für Beschäftigte in der Badeaufsicht kann sehr schick aussehen.

In anderen Ländern gehört es zum Arbeitsalltag: Außenbeschäftigte schützen sich mit körperbedeckender Kleidung und Kopfbedeckung vor der UV-Strahlung der Sonne. Hierzulande wird dies noch als ungewohnt angesehen. Arbeitskleidung in der Badeaufsicht besteht traditionell aus kurzen Hosen und T-Shirt. Dabei sollte das Risiko, durch die Arbeit im Freien später an Hautkrebs zu erkranken, erkannt und ernst genommen werden.

Wird im Betrieb eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, steht als Ergebnis neben der notwendigen Umsetzung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen schnell fest: Da nicht immer ausreichend Schatten vorhanden ist, muss körperbedeckende Bekleidung zum Einsatz kommen. Dann gilt es, bei der Berufskleidung alte Traditionen zu hinterfragen und gemeinsam mit den Beschäftigten zu neuen Lösungen zu kommen.

Dazu bietet die BG ETEM seit 2020 das Projekt „Bekleidungscheck Sonnenstrahlung“ an. In dessen Rahmen unterstützte sie Bäderbetriebe bei Tragetests von Sonnenschutzbekleidung. Bei der Auswahl der Testbekleidung konnten die Betriebe eigene Vorschläge einbringen. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren neben festangestellten Fachkräften für Bäderbetriebe auch Auszubildende. Der älteste Teilnehmer war 60 Jahre alt, die jüngste Teilnehmerin 19.

Im Einsatz: besondere Stoffqualitäten

Im Test waren funktionelle Bekleidungsstücke mit einem ausreichenden UV-Schutz, die von den Herstellern speziell für Arbeiten im Sommer beworben werden. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Stoffe atmungsaktiv sind und schnell trocknen. Die Stoffe wiesen durchweg einen UPF (Ultraviolet Protection Factor) von 40 oder höher auf.

Ein Mann in körperbedeckender Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenhut steht unter einem Sonnenschirm am Steg eines Badesees.

Ein angenehmes Hautgefühl und eine kühlende Wirkung sind vor allem bei Langarmshirts von Bedeutung.

Testsieger Langarmshirt

Am erfolgreichsten verlief der Test hinsichtlich der angebotenen Langarmshirts. Dabei waren ein angenehmes Hautgefühl und eine kühlende Wirkung sowie die Eignung für die Arbeitsaufgaben ausschlaggebend für eine gute Bewertung. Ärmlinge machen Probleme bei der Wahl der richtigen Größe. Besonders bei Tätigkeiten mit Einsatz von Muskelkraft wurde über Probleme mit dem Verrutschen berichtet.

Herausforderungen bestehen, wenn neben der Freibadaufsicht wechselnd auch die Aufsicht im Hallenbad oder gar eine Saunabetreuung notwendig wird. In dieser Situation wurde körperbedeckende Kleidung als besonders unangenehm empfunden. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel der Kleidung eine Pause einzulegen, um die Hitzebelastung abzubauen, oder Schichten so zu gestalten, dass die Freibadaufsicht keine Saunabetreuung übernimmt.

Hosen: Farbe und Sitz entscheiden

Am schwierigsten gestaltete es sich, geeignete Hosen zu finden. Die besten Bewertungen gab es bei leichten Hosen aus dem Outdoorbereich in passender Farbe, die eine hohe Beweglichkeit zulassen. Die benötigten Stoffqualitäten sind sehr dünne Gewebe mit atmungsaktiver Textur, die aufgrund ihrer hohen Webdichte keine UV-Strahlung durchlassen. Damit die Hosen getragen werden, musste beides stimmen: die Stoffqualität und der Schnitt. Hier bedurfte es einiger Recherchen, um geeignete Modelle zu finden, denn Hosen in Outdoorqualität in einem für Bäderbetriebe passenden Blauton sind leider häufig schnell vergriffen. Je nach Modebewusstsein können für die Aufsichtstätigkeit auch UV-Leggins eine Alternative sein. Die eingesetzten Funktionsgewebe hatten einen weiteren Vorteil: Sie saugten wenig Wasser auf und bestanden den Test beim Rettungsschwimmen im Becken.

Porträt einer Frau im Freien mit Sonnenhut.

Bei Hüten hat jeder seinen eigenen Kopf. Die einen entscheiden sich für einen breitkrempigen Hut, die anderen für ein Cap mit Nackenschutz.

Kopfbedeckungen: Sieg der Vielfalt

Bei den Hüten konnten Modelle punkten, die neben einem angenehmen Tragegefühl auch ausreichend fest auf dem Kopf saßen und für die Arbeitsaufgaben geeignet waren. Darüber hinaus siegte die Vielfalt. Überraschend viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer zogen eigene Kopfbedeckungen den vom Arbeitgeber gestellten vor.

Bei der Entscheidung für eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz oder eine mit Krempe war das Ergebnis uneinheitlich. Jeweils die Hälfte der Beschäftigten gab an, dass sie eine Kopfbedeckung aufsetzen würden, wenn der Arbeitgeber einen breitkrempigen Hut oder ein Cap mit Nackenschutz zur Verfügung stellen würde. Die getesteten Kühlcaps überzeugten nicht durchgängig, sie wurden aufgrund der Mehrlagigkeit des Stoffes mehrfach als „beengend“ beschrieben. 

Besonders erfolgreich war der Tragetest bei den Auszubildenden. Bei ihnen erhöhte der Test die Bereitschaft zum Tragen einer Kopfbedeckung und körperbedeckender Bekleidung am deutlichsten. Im Vergleich zum Schutzverhalten vor dem Test verdoppelte sich bei ihnen während der Testphase die Zeitdauer, in der sie Kopfbedeckung und körperbedeckende Kleidung trugen. 

Mann in körperbedeckender Kleidung mit Sonnenhut gräbt Erde um.

Nicht nur bei der Aufsicht am Beckenrand, auch bei anderen Tätigkeiten sollte körperbedeckende Kleidung getragen werden.

Arbeitgeber in der Pflicht

Im Rahmen des „Bekleidungschecks Sonnenstrahlung“ konnten Lösungswege für eine körperbedeckende Bekleidung als Schutz gegen Sonnenstrahlung gefunden werden.

Inzwischen gibt es Stoffqualitäten mit geeigneter Atmungsaktivität und innovativen Flächenkonstruktionen, die beim Tragen als kühlend und angenehm empfunden werden. Diese konnten auch im praktischen Tragetest positiv überzeugen.

Gerade wenn bei den Beschäftigten Befürchtungen hinsichtlich der Außenwahrnehmung bestehen, hat es Vorteile, wenn der Arbeitgeber ein einheitliches körperbedeckendes Outfit vorgibt und dies in der Gruppe gemeinsam eingesetzt wird. Der Arbeitgeber sollte daher von seinem Recht Gebrauch machen, körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung zum Schutz vor Sonnenstrahlung über seine Weisungsbefugnis als Berufskleidung einzuführen.

Die Einführung der neuen Bekleidung sollte im Team erfolgen und durch Unterweisung und das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützt werden. Dabei gilt es noch mal deutlich mit einigen Vorurteilen aufzuräumen:

  • Sonnenbräune ist nicht gesund und kann nur in geringem Umfang vor einem Sonnenbrand schützen.
  • Man merkt es nicht vorher, wenn man einen Sonnenbrand bekommt, sondern immer erst, wenn es zu spät ist.
  • UV-Strahlung hält die Haut nicht jung, sondern macht sie alt.
  • Wenn das "Sonnenkonto" der Haut voll ist, kommt die Quittung: Das Hautkrebsrisiko steigt exponentiell – die noch unsichtbare Vorschädigung, die über die Jahre angesammelt wurde, ist nicht mehr umkehrbar.

Das bedeutet, auch wenn ein Hautkrebs durch eine Hautkrebsfrüherkennung oder arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erkannt und rechtzeitig behandelt wurde: Ein Betroffener mit „vollem Sonnenkonto“ wird sein ganzes weiteres Leben ein erhöhtes Risiko haben, erneut an Hautkrebs zu erkranken.

Erkenntnisse für andere Branchen

Häufig besitzt eine Bekleidung mit ausgewiesenem UPF funktionelle Qualitäten, die für einen Einsatz unter Hitzebedingungen im Sommer entwickelt wurden. Bei der Auswahl kann für körperbedeckende Kleidung daher eine Orientierung an zertifiziertem UV-Schutz sinnvoll sein.

Die Ergebnisse können auf andere Branchen übertragen werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass an anderen Arbeitsplätzen auch andere Schutzanforderungen bestehen und Schutzkleidung benötigt wird (zum Beispiel Warnschutzkleidung gemäß DIN EN ISO 20471, Schutz gegen elektrostatische Aufladung gemäß DIN EN 1149). Ergibt die Gefährdungsbeurteilung besonders hohe UV-Exposition, ist der Einsatz von UV-Schutzkleidung verpflichtend. Und nicht vergessen: Unbedeckte Hautpartien müssen durch Sonnenschutzmittel geschützt werden.

 

Gabriele Franke

 

Logo UV-Schutz: Gelbe Sonne, daneben der Text: Sonnenklar.